Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
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485
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„der unter dem Eathhaus selbst befindlichen unmittelbar an die„grosse Treppe des Haupi eingangs des Rathhauses siossenden„Hanptwnche, ruhig in derselben sitzen bleiben und den lärmenden„Pöbel frey und ungestört zum Rathhaus hinauflaufen lassen konnte;"und doch geschah dieses, weil jener nach Num. 99 „gar keine„Ordre hatte, und so war die ohngefehr seehszig Staffeln hohe„bis zum Rathssaal führende Treppe, welche man Inhalts eben„besagten Numeri gar leicht hätte vertheidigen und dem Pöbel„das Hinauflaufen unmöglich machen können, wenn nur ein Zug,„so das Drittel der Grenadiers ausmacht, aufkommandirt gewesen„wäre, ganz unbesetzt, und so das ganze Rathhaus der Willkühr„des Pöbels blosgestellt." *)

§. 139. Eben dieser Pöbel, welcher nun überzeugt zu seynglaubte, dass man ihm jetzo auf dem Rathhause durch Konstitutions-widrige Verfälschung der Wahlen seine liebste Hofnung geraubthabe, und der eben erwiesener massen seine Rache an den Thätern,oder denen, die er wenigstens dafür hielte, zu nehmen keineswegsverhindert war, fieng nun an, sich nach dem Rathhaus selbst hinaufzu drängen. Zur Ausführung seiner Rache musste sogar der ZufallWerkzeuge in die Hände geben; es war nämlich an demvorliegenden unglücklichen Wahltag grade Holzmarkt, und auf

*) Diese nicht Besetzung des Rathhauses, welche ungleich mehreinem Vorsatz als Zufall ähnlich sieht, lässt sich keineswegs durch diejenseitige Einrede, als wären die Stadtsoldaten der magistratischen Partheyuntren gewesen, entschuldigen. Ausweis obigen Num. 07 waren dieohnehin vorhandene acht bewafnete Bürgerkompagnien ungerechnet, amohhemclten Tag, als den 24ten Junius, seehszig Musquetier, dreyssigGrenadier, vier und zwanzig Nachtwächter in städtischen Diensten vor-handen, welche nicht von denen waren, so Tags vorher betrunken durchdie Stadt gezogen, dergestalt, dass, wenn nur Ordre ertheilt gewesen,das Rathhaus ganz hequäm für allen Ueberfall hätte gesichert wordenkönnen. Iliernächst hätte es hlos von dem Magistrat abgehangen, denPöbel, wenn er auch noch so ungestiunm gewüthet hätte, durch gehöriggegebene Befohl abzuhalten, und so die Rathsversammlung vor allemUeberfall und dadurch die Stadt vor allem daraus entstandenen Unglückzu sichern. Sehr auffallend ist bey dieser Unterlassung der Umstand,dass grade den 21ton Junius in dieser vorsätzlich ohne Schutz gelassenenRathsversammlung keins der altpartheyischen Häupter, die doch eigentlichden Unwillen des Volks erregt hatten, weder Herr Bürgermeister üauvenselbst, noch 6ein Schwiegersohn, der Syndicus Peltzer, gegenwärtig waren.Und man muss daher denken, dass erstere nicht nüthig gefunden haben,eine Rathsversanunlung zu schützen, welcher sie selbst nicht beywohnten.Warum man aber die Unordnung selbst zu verhüten nicht für gut fand,wird das fernere deutlich erproben.