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„sein Recht fortgefahren und sothane Wahlen vorgenommen„werden sollten." *)
§. 127. Während die obbesagte Ralhsversammlung dauerte,hielte ein Troup Stadtsoldaten, welche seit langer Zeit sehr übelbehandelt, nicht montirt, nicht bezahlt, und unter schlechter Auf-sicht waren gehalten worden, einen solennen Zug über den Markt.Ausweis der in Num. 90. enthaltenen Aussagen derselben „hatte„nämlich der berührte Kommandant dieser Stadtsoldaten, Adjutant„Adenau, seinen Untergebenen von ihrem Traktament und sonstigen„Nebengefällen schon von langer Zeit solche Abzüge gemacht,„dass sie, obwohlen von ihnen hierüber Klage geführt worden,„dennoch keineswegs Gehör gefunden, sondern ihrer vielmehr 20„an der Zahl stark, wie sonst gewöhnlich, alle 3 Jahr ihre völlige„neue Montirung zu erhalten, uneraclitet solche im Monat May 1784„wirklich verfallen gewesen, bis Dato noch nicht montiret worden,„vielmehr aber vermüssiget gewesen wären, ganz zerlumpt und„zerrissen, zum Schimpf und Spott der ganzen Bürgerschaft daher„zu gehen, wodurch sie dann veranlasst worden wären, das„Gewehr abzugeben." **) Es konnte auch diesen Leuten um so
*) Aus dem ganzen Inhalt dieses Ueberkömmsts erhellt nur zudeutlich, dass der grosse Rath über die beide in demselben angeführteVerfügungen des Kleinen ungehalten war, dass er erkannte, wie solcheder Beybehaltung allgemeiner Ruhe und Vorbeugungallingen bürgerlichen Zwiespalts zuwider seyen, und dass siefolglich nicht zu Stand gebracht worden wären, wenn man nicht beyihrer Verfertigung vorsätzlich die Beratbung derjenigen übergangen hätte,welchen eigentlich allein die vorliegende Entscheidung zukam, und sowar das Verfahren des noch nicht einmal bis auf die Hälfte versammeltenkleinen Raths um so Konstitutions-widriger, da er über eine Sacheentschied, welche als ein Vorbehalt des grossen Raths jenem nichtunterlag. Die Wahlen sind nämlich Kraft Gaffelbriefs von 1450 densechs guten Männern mit aufgetragen, und diese sollen auf ihrengeleisteten Eid mit helfen erwählen und ersetzen. Es hiengalso nicht von dem kleinen Rath allein ab, diese Erwählung undErsetzung nach seinem eigenen Belieben zurückzusetzen und so die Kon-stitution zu zernichten, da dem grossen, wie dieser in dem obigenUeberköuunst ausdrucklich sagt, sowohl, als dem kleinen an dieser anund für sich so äusserst wichtigen Sache gelegen war.
**) Es bedurfte wohl bey diesen Leuten keine andere Veranlassungihrer Austretung, als dass sie seit Jahren keine Kleider bekommen, ihnenan ihrer Gage Abzüge gemacht worden waren und ihre Klagen bey derObrigkeit kein Gehör fanden; und sie erklärten daher ganz unbefangen,Ausweis der obigen Anlagen, dass sie von keinem Menschen zu ihrerAustretung beredet worden seyen.