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1 (1890)
Entstehung
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465
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auf der Krämerläube zu erscheinen, wenn er nicht an dasKrämerzunfts-Recht berechtigt und Stimmfähig sey. *)

§. 111. Dieser öffentlichen Ansagung ungeachtet, wurdennun, nach Num. 74, Dienstags den 13. Junius, als dem zur neuenGrevenwahl der Krämerzunft bestimmten Tag, „bereits Morgens„um G Uhr, die mehreste oder wohl sämtliche Krämer oder nicht„Krämer (§. 110), welche von der Seite besagten Adenau und„Schillings waren, mit einem starken Kommando Soldaten auf die„Läube, und hiernächst nicht durch die gewöhnliche zum Wahl-Limmer führende Thür, sondern durch das der Zunft gehörende,„aber von den Krämerischen Eheleuten bewohnte Haus auf dasselbe„gebracht; und als sie so daselbst versammlet waren, schloss der„Stadtfähndrich Recker, welcher das von Seite des Magistrats„abgeschickte starke Kommando anführte, die Thtire jenes Hauses„zu, und besetzte solche inwendig mit Stadtsoldaten, so dass nicht„nur der gewöhnliche Eingang der Zunftläube, sondern auch jenes„Haus verschlossen war; zugleich wurde den Krämerischen Ehe-leuten scharf verboten, die gewöhnliche zum Wahlzimmer führende„Thür nicht eher zu eröfnen, bis die abgestandene Greven Nicolai,,& Consorten dazu Erlaubniss ertheilen würden." Jetzt wurdenauf dem Wahlzimmer selbst, nach Num. 75, „von dieser Versamm-lung die Zunfttische eingenommen, und zum Schlagen ein„ordentliches Exercitium unter sich veranstaltet, sowohl zum„avanciren als retiriren und sonstigen zu nachheriger Prügeley„gemachten Veranstaltungen." Als nun zwischen 3 und 4 Uhrdie Zunftgenossen der bürgerlichen Parthey auch in das Wahlhauskommen wollten, schloss ihnen obbesagter Fähndrich Recker dieThtire vor der Nase zu und wollte solche, nach obigem Num. 74.„darum nicht eröfnen, weilen der besagte Nicolai und Consorten„ihm den starken Refehl ertheilt hätten, solche verschlossen zu„halten;" Kr mm er aber, als der Bewohner des mehr angeführtenHauses, drängte sich, um allen Folgen vorzubeugen, durch dieSoldaten durch und eröfnete jene Thüre, durch welche hiernächstdie neupartheyische Zunftglieder nach der Läube giengen. Diesemussten nun, Inhalts angeführten Num. 75, durch eine kurz zuvorauf dein Wahlzimmer hingestellte Reihe Stadtsoldaten durch passiven,worüber jene sich als eine die Wahlfreybeit kränkende Gewaltbeschwäreten und behaupteten, dass bey einer ruhigen Wahl keine

*) Alle bisherige altpartheyischo Anstalten sowohl als Auftrittebey der Wahl selbst zeigen, wie man bürgermeisterlicher Seits sich nichtscheute, seinen eigenen Gebothen auf der Stelle grade zuwider zu handeln;und was musste die Bürgerschaft davon denken, da man dessen öffentlichüberführt war?