Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
460
Einzelbild herunterladen
 

460

„und das Wahlzimmer selbst durch mit Ober- und Untergewehr„versehene Soldaten, unter Kommando des Stadtadjutanten Adenau,„ganz besetzt war, an welchen denn die dahin geführte Zunft-„glieder tiberliefert wurden."

§. 108. Bey der hierndchst vorgenommenen Wahl wurden,aller dieser Dauvenschen Seits getroffenen Anstalten ungeachtet,sechs neupartheyische und dagegen nur zwey altpartheyisclieZunftglieder zu Rathspräsentirten erwählt, und, nachdem diesesgeschehen, zogen die Anhänger der Dauvenschen Parthey wiederzum Haus des Werkmeister Wild zurück. „Daselbst war offene„Taffei, und, so, dass jeder, der sich zu dieser Seite bekannte, dazu„freyen Zutritt hatte, und es wurde, nach Num. 01, daselbst unter„Pauken- und Trompetenschall: Vivat Ilauven geschrien, und den„darum stehenden Jungen und Pöbel Geld, Nüsse und Kuchen„herausgeworfen, um sie zu Wiederhohlung jenes Freudengesehreys„aufzumuntern. So machten sieh die impetratischen Zunftglieder„im Beyseyn der Stadtmusikanten *) die ganze Nacht lustig, Und„auf der Strasse vor dein Hause ihrer Versammlung ward mit„Polters (Böller) unaufhörlich gefeuert, wozu denn der Plausus„(Tusch) mit Trompeten und Pauken gegeben ward." Zur näm-lichen Zeit fand sich auch, nach Num. 62, eine zahlreiche Gesell-schaft Dauvenscher Anhänger in der am Markt gelegenenWeinschenke des Stadt Itegistrators Adenau ein, die gleichfalls einDutzend Böller mit grossem Gelös und allgemein erweckten Auf-sehen abfeuren Hessen, und beide Lustbarkeiten dauerten bis indie späte Nacht.

§. 109. Nun ergieng an dem folgenden 9ten Junius ganzunvermuthet ein Schluss des kleinen Raths, durch welchen HerrBürgermeister Dauven über die von Seite der Bürgerschaft nochunterm 25t,en May „durch die Sternzunft vorgebrachte Prüfung„und Aufklärung der aufgegebenen Beantwortung der bürgerlichen„Beschwerden und der darinn enthaltenen Punkte völlig frey-„gesproohen ward, und in welchem man diese persönliche An-tastungen und erkeckte Beleidigungen nannte, und dem Herrn„Bürgermeister die fernere Genugthuung darüber zusicherte."

*) Die Aachensche Stadtmusikanten dürfen nirgends spielen, ohnebesonders ausdrückliche Erlaubniss von dem jedesmalig regierendenBürgermeister dazu erhalten zu haben, und es ist also in gegenwärtigemFall keinem Zweifel ausgesetzt, dass Herr Bürgermeister Dauven sie be-ordert, oder ihnen wenigstens die Erlaubniss gegeben habe, in demWildischen Hause bey dem oben angeführten Gastgebot Musik zu machen.