Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
458
Einzelbild herunterladen
 

458

in Anerbietung von baarera Oelde, und wo dies nielit verfangenwollte, in allen Arten von Gewalttätigkeiten bestanden, erprobendie sub Num. 55 beygelegte Zeugnisse.

§. 104. Inzwischen ward den 7ten Junius die Rüthswahlder Scheererzunft. vorgenommen, wo auch abermals die Stiege unddas Wahlzimmer mit Soldaten „und andern zur Zunft nicht ge-nhörigen fremden gemeinen Leuten besetzt war, und da sich das„Uebergewicht der neuen Parthey von weitem abzählen liess, wurden„auch hier während dieser Wahl vom Dauvenscken Anhang aller-„hand Anreitzungen zu Streit und Unordnungen angefangen," wiedieses die Anlage Num. 56 umständlich bewahrheitet. Weil aberdie neupartheyische Zunftglieder, nach Num. 57, abermals dringendermahnet worden waren, „nichts anders, als nach ihrer Schuldig-„keit, Fried und Ruhe zu suchen, wenn sie auch angefochten„würden, sondern nichts anders zu bezielen, als nur die Wahl in„Fried und Einigkeit zu haltenso verfieng alles jenes zurStörung der Wahl angelegte Betragen nichts, sondern es wardsolche ohne allen Ausbruch von Thätlichkeiten vorgenommen,und vollzogen.

§. 105. Noch am nämlichen Nachmittag versammelte sichder Tisch *) der Schmidzunft, und besehloss, die Glieder seinerGatfel auf den andern Tag zur Raths-Präsentationswahl zusammenberufen zu lassen; weil aber, nach Num. 58, „der Zunftdiener„Braun schon seit etlichen Tagen in der Behausung des Neumann„Schillings eingesperrt war, so liess man seinen Sohn, ob er gleich„gar nicht zu dieser Zunft gehörte," durch zween Stadtgrenadiersmit Seitengewehr von Haus zu Haus führen, und so die Convoca-tion verrichten. **)

§. 106. Besonders bemerkenswert!: ist die an einen Schmid-meister Joseph Göbbels bey dieser Gelegenheit vorgenommeneVergewaltigung: „es ward nämlich dieser Mann, nach Num. 59,„Tags vor der Schmids-Rathswahl, von einem damaligen Sladt-„soldaten, Namens Beyer, welcher seitdem zum Korporal befördert

*) Jede Stadt Aachensche Zunft bestellt zugleich, zufolg der innernVerfassung und dem Giilischen Hauptvertrag, ein Untergericht, beywelchem unterm Vorsitze der zeitlichen Zunltvorsteher die dahin ein-schlägige Handwerksstreitigkeiten von den Beysitzern (welche die ganzeZunft dazu erwählt, und die bey einigen Zünften aus zwölf, bey andernaus wenigem Personen besteht) untersucht, und entschieden werden.Jedes dergleichen Untergericht wird der Tisch genannt.

**) Eine solche Zusammenberufung, als ein in Aachen noch niegeschehenes Beyspiel, machte bey der Bürgerschaft ein sehr grossesAufsehen.