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§. 28. Grössere Unruhen verursachte aber eine ähnlicheBeschwerde, fünf Jahre später (1725) wo sogar der Burdscheiderund selbst auch noch fremde Pöbel sich ins Spiel mischte; so wiein den Jahren 1732 & 1733, bey Gelegenheit der damaligen Wahlen,„grosse lärmende Zusammenkünfte in den Wein- und Bierschenken„gehalten wurden; und bey der Wahl des Bürgermeisters Dufay„setzte man sogar Tische auf die Strassen."
§. 29. Nicht weniger merkwürdig sind die im Jahr 1755,bey Gelegenheit einer Krämerwahl, vorgefallene Excesse.
„Die Frau eines Leonard Startz, so ihren Mann aus der„Schenke holen wollte, bekam dabey einen starken Säbelhieb, und„in einem damals entstandenen Tumult eilte die Wache herbey,„von welcher einer der Tumultuanten nach Num. 1. erschossen ward.
„Zu der nämlichen Zeit ward in der Gegend des Markts von„mehreren Partheygängern alter und neuer Seite mit Schiess-„gewehren scharf gegeneinander gefeuret, und zwey Bürger in den„anderen Gegenden der Stadt erstochen." Ausweis Num. 2.
§. 30. In dem Jahr 1763 als Lambert Kahr zum Bürger-meister erwählt ward, eräugnete sich, anderer grossen Ausschwei-fungen zu gesclnveigen, folgender, der sonderbaren Art des Ver-gnügens wegen, merkwürdige Vorfall:
„Es versammlete sich nämlich der grössere Theil des„damaligen Stadtrathes Tages vor der Wahl, in der Weinschenk„eines gewissen Emonts, zur Häcke genannt, brachte da die Nacht„zu, und als derselbe nachher, Morgens um 10 Uhr, in einem Zug„nach dem Kathhaus gieng, und bey dieser Gelegenheit, das in der„Marschierstrasse gelegene Haus eines Beckermeisters Heinrich von„Asten, vorbeykam; so trat der damalige Beamte und jetzige Wein-„meister, Theodor Peters, aus der Reihe der Rathsherren heraus,„warf das sämtliche auf den Laden ausgekramte Brod herunter,„und gab es dem in grossem Haufen um ihn herum jauchzenden„und Vivat schreyenden Pöbel Preis, welches er dann auch dem„Bäckermeister nach einer von diesem ungefehr gemachten Taxe„bezahlte," wie solches die Anlage sub N. 3. besaget.
§. 31. Es würde überflüssig seyn, mehrere Beyspiele anzu-führen, um zu beweisen, dass in Aachen von jeher, bey vorstehendenWahlen, Recht- und besonders Konstitutionswidrige (§. 15. 16. 17.)Ausschweifungen vorgegangen seyen, da dieses überhaupt nur zubekannt ist, und um so weniger einem Zweifel ausgesetzt seynkann, da bereits in den ältesten Zeiten über solche Unordnungen,Inhalts der Gaffelbriefe von 1450 im Eingang, und von 1681Art. 18, und mehrerer Rathsüberkömste, geklagt, und auf Ab-schaffung dieses Unfugs gedrungen wird.