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Zweck zu erreichen, als durch eine Menge Anhänger bey jedernächst bevorstehenden Wahl der meisten Stimmen sich zu versichern.
§. 24. Alle Mittel hierzu werden in Aachen Mäckeley ge-nannt, und nur an und für sieh unerlaubte, die Stimmfreyheit ganzverhindernde Wege, sind nach der seit undenklichen Jahren her-gebrachten Observanz als unrechtmässig angesehen worden.
§. 25. Da aber eine der Leidenschaft und Willkühr so sehrunterworfene Sache, wie diese, nicht wohl lange dauern kann, ohnedass dabey die Schranken überschritten werden sollten; so veran-lasste auch diese hergebrachte Mäckeley von jeher grosse Un-ordnungen.
§. 2G. Schon gegen Ende des vorigen Jahrhunderts klagteder Schöffenstuhl: „dass durch Absterben eines Hauptfaktionisten„(welcher nach und nach durch allerhand Mittel, wie Stadt kündig,„die ganze Gemeinde an sich gezogen, und gleichsam das völlige„Guverno in seiner Hand gehabt, und geführet, und dadurch seinen„Säckel gemacht) das Regiment verändert, und wider den Gaffel-nbrief, non citra notorium & manifestum Crimen ambitüs, vulgö„Mäcklerey, sich Bürgermeister und Beamte, per quievis illicita„in popinis, mit allerhand Appromittirungen zu der Stadt Uifkomsten,„wie ebenfalls Stadt kündig, und der Wirthe Rechnungen gleichfalls„bezeugen würden, dergestalten dahin gemäckelt, dass sie nicht allein„das Regimen Urbis contra Legem pragmaticam, nämlich den Gaffel-„brief, sondern auch das /Erarium commune in ihre Hände be-nkommen, und damit sie sich dabey manuteniren möchten, suchen„dieselben durch die also genannte Mäcklerey die wohlmeinenden und„habhaftigsten Bürger daraus zu halten, und nur ihre Anverwandte,„oder doch sonsten andere Leute annuatim dahin zu setzen, welchen„sie jederzeit einen blauen Dunst daher machen, und die nach„ihrer Pfeilfe tanzen,' damit sie also jederzeit den Meister spielen„können.
„Ja der Schöppenstuhl brachte gar Ao. 1704 öffentlich bey„dem Reichshofrath an, dass dem Gaffelbrief verschiedentlich sowohl„per Ambitum, als per Administrationen! /Erarii publici, und sonsten„zuwider gehandelt worden sey, mit Bitte, die in Puncto Electionis„scabinalis erkannte Kaiserliche Commission auch hierauf zu ex-„tendiren, und der Herr Kuhrfürst zu Pfalz bathe ebenfalls,„den Rath zu Abschaffung der sogenannten Mäckeley anzuhalten."*)
§. 27. Hiernächst in dem Jahr 1720 war die Bürgerschaftüber eine Beschränkung ihres Wahlrechts schwürig, worüber sich beydem höchstpreislichen Reichs Kammergericht ein Rechtsstreit erhob.
*) Moser am A. St. §. 4.