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Ausgelassenlieit in eine förmliche Revolte, wobei zum Zeichen, dassalles zu gewaltsamen Angriffen vorher schon vorbereitet gewesen,und dass die Verordnung vom 22. Junius nicht erst die Veran-lassung dazu gegeben habe, der in Sold genommene Pöbel auf derStelle zur Ausführung gebraucht wurde.
§. 38. Obgleich Herr Bürgermeister Dauven am 21. Juniuskrank zu Bette gelegen, folglich an der Ueberkömst vom 22. Juniuskeinen Antheil hatte, so wurde sein Haus doch noch des nämlichenTages von einer grossen Pöbelsrotte besetzt, und Niemand, auchnicht einmal der Arzt und die Arznei ohne vorgängige Erlaubnissdes Herr von Lonneux und Herrn Dr. Vossen eingelassen. DerNotarius Brauers hatte mit einer Pöbelrotte das Zunfthaus dererzur Wahl versammelten Kupfermeister umgeben, bei welcher Ge-legenheit selbst der damals auf der nahe gelegenen Hauptwachebefindliche Polizeilieutenant und Adjutant der Soldateske HerrAdenau misshandelt wurde, ohne dass er sich durch die der neuenPartei schon ergebenen Soldaten zu vertheidigen im Stande gewesen.Auch die zur Befreiung des bürgermeisterlichen Hauses von dersolches umzingelnden Pöbelsrotte abgeschickten Soldaten musstenunverrichteter Sache wieder abziehen. Ja, die berüchtigten Valken-burg, Kraus und Como verkündigten sogar dem des HerrnBürgermeisters-Haus besetzenden Pöbel freies Zechen im Wirths-liaus zum König von Spanien, auf Ordre und Rechnung des Herrnvon Lonneux.
§. 39. Da alle zur Stillung dieses offenbaren Aufruhrs vondem Herrn Seheffen-Biirgermeister Frhrn. von Wylre versuchtenMittel vergebens waren, so sah er sich endlich aus Noth gezwungen,den vorgeblichen Stein des Anstosses aus dem Wege zu räumen,und dem aus kluger Voraussehung am nämlichen Tage verfasstenRathsschlusse zuwieder auf den 23. und 24. Juni die sonst ge-wöhnlichen Versammlungen des grossen Rathes ansagen zu lassen.
Weil es aber vorzüglich darauf angesehen war, den HerrnBürgermeister Dauven durch die ihm und seiner Familie zugefügtenäussersten Beschimpfungen und Bedrängnisse zur Niederlegung derBürgermeisterwürde zu nöthigen, wie der Erfolg gezeigt hat, sohielt die Pöbelrotte dessen Haus die ganze Nacht hindurch bis denandern Tags 4 Uhr, sodann wieder von 5—10 Uhr unter demgrössten Gelärme besetzt.
§. 40. Auch wurden am 23. Junius ausser des Hr. Bürger-meisters Dauven Behausung, auf des Herrn von Lonneux Befehlnoch die Wohnungen der Herren Rathsbeamten Wildt, von Thenen,Schillings und Reumont von dem in Sold genommenen Pöbel inder handgreiflichen Absicht besetzt um ihnen alle Kommunikation