Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
379
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dadurch der Platz des vorzüglichen Hanges bestimmet unddiesem oder jenem Theil etwas an Priieedenz-Vorzügen gegebenoder genommen werden wolle.

Ad §. 32. des Vertrags 1 ) Grav. Jul. 97.

Sind die Worte des §.phi:

Wo übrigens die Gerichts-Stelle der Sache ihre Bestimmungdurch den Art. 19. behaltet,dahin auszulegen, dass die im Haupt-Vertrag de 1660. Art. 19.wegen Zunfts-Sachen bestimmte Gerichts-Stellen nicht leiden,und folglich von jenem Haupt-Vertrag diesfalls in Zukunft nichtabgegangen werden soll.

Ad §. 4. des Neben-Vertrags 2 ) Grav. Jul. 6.

Soll durch das Wort: Bürgermeistern, das ganze Oolle-gium, welches aus den Schöffen- und Bürgermeistern, dann auchaus den sämtlichen Stadt-Beamten bestehet, verstanden werden.Ad §. 9. des Neben-Vertrags Grav. Jul. 20.

Ist Magistrat willig und bereit, den Majorie-Knechten, wennsie bescheinigen können, dass sie in Majorie-Verrichtungen exOfficio abgesandt worden, das Sperr-Geld nachzusehen.Ad §. 18. des Neben-Vertrags 3 ) Grav. Jul. 81. & 82.

Wird Magistrat in Ansehung der Kuhrfürstlichen höchstenRescripten die geziemende ehrerbietigste Rücksicht, in so weitsolche mit der Lage der Sache zu vereinbaren, nie verfehlen.Ad §. 30. 4 ) des Neben-Vertrags:

Bescheidet sich Magistrat, dass der Vogtmeyer in dem ihmVergleichsmässig in Malefitz-Sachen, nach Massgabe des darübersprechenden Haupt - Vertrags de 1660. gebührenden Angrifffremder Personen, von was Stand sie auch seyen, keinerdingsbeeinträchtiget werden müsse.

Auf vorstehende Weise ist gegenwärtiger Nachtrag zu demzwischen Ir. Kuhrfürstlichen Durchlaucht und des Reichs StadtAachen unterm lO.ten April 1777. in Wienn geschlossenen Vertragund Neben-Vertrag hinzugefügt worden, und soll selbiger derge-stalt angesehen werden, als ob er in gedachtem Haupt- undNeben-Vertrag wörtlich eingerückt wäre.

Zu dessen wahrer Urkund ist derselbe mit dem gewöhnlichenstädtischen Insiegel und Unterschrift doppelt gefertiget, und davonein Exemplar an die hohe Commission zu Wienn übersendet, und

3 ) S. oben S. 335.2 ) S. oben S. 365.a ) S. oben S. 373.

4 ) S. oben S. 376.