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Herzoglieh-Gülicbische 11. teBeschwerde
betr.
ein für Meyerey-Beamtennöthiges anständige Zimmerauf dem Rath-Haus.
Zusatzbetr.
die Unbescheidenheit derSchöffen in Verscliliessungder Schöffon-Leube.
Ilerzoglich-Gülichische 12.toBeschwerde
betr.
die Einrichtung des Ge-riclits-Hauscs.
Herzoglich-Gülichische 13.teBeschwerde
betr.
den Stuhl für den Vogt-inajor, wenn derselbe er-sucht wird, bey sitzendemRath zu erscheinen.
Herzoglicli-Gülicliische 14.toBeschwerde
betr.
dass dem Vogtmajor dererste Raths - Secretar nichtzugesendet werde.
scheinende Personen den Magistrat jemals ver-antwortlich zu machen.
§. 6.
Verheissen Bürgermeister und Rath, es dahineinzuleiten, dass dem Majorie-Secretar hinkünftigzu seinen Verrichtungen ein eigenes behörigesZimmer von den Schöffen in dem ihnen einge-räumten Theil des Rath-Hauses angewiesenwerden soll, worüber erstgenannte Schöffen mitdem Vogtmajor und Majorie-Secretar sich ver-einbaren und ihnen jeden einen Schlüssel zuselbigem Zimmer zustellen werden.
§. 7.
Haben Wir Kuhrfürst von der Pfalz, alsHerzog zu Gülich, und Wir Bürgermeister undRath Uns damit einverstanden, dass das alleGeriehts-Haus, die Acht genannt, zu allen jenenHandlungen, welche von Alters darinn vorge-nommen worden, führoliin wiederum gebrauchtwerde; zu welchem Ende Städtischer Seits dasannoch abgängige etwas erhabene Gestühl oderStufe zur Hinstellung der Sesseln respectivö undStühl für die Bürgermeister und Schöffen beyden Vogt-Gedingen, und für die Schöffen beyden Publicationen und Gtitungen alsofort zurechtmachen, auch den Schlüssel darzu dem Vogt-majorn zustellen zu lassen sich verbindet, mitfernerer Zusicherung, dass dem Vogtmeyer, wennselbiger bey sitzendem Rath zu erscheinenersucht wird, alsdann daselbst ein den Bür-germeister - Sesseln gleicher Sessel dargestelltwerden soll.
§. 8.
Um diejenigen Irrungen, welche über dieArt der wechselseitigen Beschickungen des Vogt-majors und des Magistrats entstanden sind, zuheben, ist für die Zukunft bestimmt und fest-gesetzt worden:
1.) Dass zur Vollstreckung der Capturen,welche in Malefit.z- und Inquisitions-Sachen odersonst von Amts halben vom Magistrat erkanntworden, der Vogtmajor durch einen der dreyRaths-Secretaren ersucht werden: Hingegen