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LXXIX.
Vertrag
vom 10. April 1777.
Wir Carl Theodor von Gottes GnadenPfalzgraf bey Rhein, des heiligen Römischen Reichs Erzschatz-meister und Churfürst, in Bayern, zu Gülich, Cleve und BergHerzog, Fürst zu Mörs, Marquis zu Bergenopzoom, Graf zuVeldenz, Sponheim, der Mark und Ravensberg, Herr zu Raven-stein, für Uns, Unsere Erben, Nachkommen und Nachfolgerean der Regierung.
Und Wir Bürger meistere, Schöffen und Rathdes Königlichen Stuhls und des heiligen Römischen ReichsStadt Aachen bekennen in Kraft dieses:
Nachdem seit mehreren .Tahren allerhand schwere Irrungen,Misverstand und Streitigkeiten von wegen des Herzogthums zuGülich Vogtey und Meyerey in der Stadt und Reich Aachen ent-standen, daraus verschiedentlich von beiden Theilen an den höchstenReichs-Gerichten Rechtsstreit erhoben, endlich auch zwar vonKaiserl. Majestät zu gütlicher Beylegung aller solcher Zwistigkeitenmittelst des allerhöchsten Commissorii vom 26. Januarii 1770 eineKaiserliche local-Vergleichs-Commission zu Aachen auf IhroKönigl. Majestät in Preussen und des Herzogs Carl zu LothringenKönigl. Hoheit, als general Gubernatorn der OesterreichischenNiederlanden, erkannt worden, in dessen Gefolge beiderseitigerHöfe Subdelegirten sodann zu Aachen die Vergleichs Handlungenwürklich angetreten und solche durch geraume Zeit betrieben,darauf aber wegen des wenigen Erfolgs von Aachen abgezogenund deren Fortsetzung zu Wienn allerseits beliebet, auch vonKaiserl. Majestät allergnädigst genehmiget worden ; So haben Wirdes heiligen Römischen Reichs Churfürst zu Pfalz, als Herzog zuGülich, zu solcher Fortsetzung des Vergleichs-Geschäftes und güt-licher Beylegung aller obgedachten Zwistigkeiten und Schliessungdes zu erzielenden Vergleichs Unserm geheimen Rath und bevoll-mächtigten Ministro an dem Kaiserl. Königl. Hof-Lager zu Wienn,dem Ritter Unseres Haus-Ordens vom Pfälzischen Löwen, Frey-herrn von Ritter, Gewalt und Vollmacht ertheilet; Wir Bürger-meistere, Schöffen und Rath des König]. Stuhls und des heiligenRömischen Reichs Stadt Aachen aber des Städtischen Werkmeisters-Gerichts Vorsitzern, bey der Rechten Doctorn, Stephanum Dominicum