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Nachfolgere, desgleichen unser Bürgermeister, Scheffen und Rathdes Königlichen Stuhls und Statt Aach vor uns und unsere Nach-kommen hierunter aufgedruckten Fürstlichen und der Statt AachInsiegelen bekräftigt. Geschehen Giilich den 28. Aprilis Anno ein-tausend sechshundert sechszig.
Von GOttes Gnaden Wir Philipp Wilhelm Pfalzgraf bey Rhein,in Beyern, zu Gtilich, Cleve und Berg Herzog, Ravenstein etc.
Und wir Bürgermeistere, Scheffen und Rath des Königliehen Stuhlsund Statt Aach bekennen in Kraft Dieses: als sich seiter der am28ten April negst vorigen lßGOlen Jahrs über die Uns Herzogen vergleichzustehende Vogtey und Meyerey auch Nachbahrliche Speen auf- Arresten'7ngerich ter Vertrag wegen den Arresten und Bekümmerung Unserer bei<iersei-
000 ° tigen Go-
respective Gülischer Untertlianen, Aachischer Bürger und Reichs bioton.Angehöriger einiger Zweiffei und Missverstand erregt und erhoben,daraus dann Ungelegenlieit und Weiterung zwischen beyderseitsUntertlianen entstehen könte, dass Wir zur Vorkommung dessenund gute Nachbahrliche Einigkeit zu erhalten, Uns obgemelterArresten halber vor Uns, Unsere Erben und Nachkömlingen gütlich solche ha-dahin verglichen, dass kein Gülischer Unterthan in der Statt undReich Aach, desgleichen kein Bürger derselben Statt oder desReichs Aach Angehöriger im Fürstenthumb Giilich mit Kummer-Rechthinführo angehalten werden solle, es were dann: dass einer andenselbigen Oerteren misshandelet oder aber sich verheischen, ob-ligirt und verbunden, an einigen der Oerter Bezahlung, Lieferung als in go-oder dergleichen zu thun oder sonsten ichtwas anders zu ver- Wls '7nn. "richten; auf diese Fäll sollen die Gülische Unterthanen in derStatt und Reich Aach und liinwiederumb die Aachische Bürgerund Reichs-Unterthanen in den Aemteren oder an den Oerterendes Fürstenthumb Gülich, da sie misshandelet, oder Bezahlung oderanders, wie ob laut, zu thun zugesagt, und weiters nit mögenbekümmeret werden. Urkund Unseres Herzogen obgemelt, des-gleichen Unser Bürgermeister, Scheffen und Rath hierunter auf-gedruckten Fürstlichen und der Statt Aach Tnsiegel. So geschehen
Dritter Nebenvertragvom Jahr 1661.
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