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LXXVII.
Wir Joseph der andere etc.
Fügen den N. Loneux und dessen Condeputirten DoctorVossen dann den beiden Notarien N. Strauch und Zimmermannhiemit zu wissen, dass Uns Unsere Kaiserlichen Reichs-Hofraths-Fiscal Paul Boulanger von Ehrenritt in der kopeilichen Anlagede praesentato zehenten laufenden Monats und Jahres die unter-thänigste Anzeige gemacht, was gestalten Du Loneux und Con-sorten bei Unserm Kaiserlichen Reichs-Hofrath eine arglistige undwidersprechende Vorstellung sub rubro: zu Aachen ansehnlicherTheil des Rathes und gesammte Bürgerschaft contra einige aus-gewichene Rathsglieder daselbst durch Euern de Rato et Mandatoeavirenden Anwalt Schrötter unter dem sieben und zwanzigstenJuli laufenden Jahres mit der Bitte, darauf Rücksicht zu nehmenund inaudita parte nichts widriges ergehen zu lassen, eingereichethabet, da ihr doch bereits den 19ten Julii bei Unserem KaiserlichenKammergericht um ein Mandatum poenale de se sistendo ad Civi-tatem et Senatum, ad sua officia eorumqueadministrationem redeundoebenfalls im Namen des grösseren und ansehnlichen Theiles desRathes und der Bürgerschaft eingekommen wäret, woraus sichdann Euere höchst strafbare Absicht entweder durch Euere schein-bare Bereitwilligkeit Euch bei Unserem Kaiserlichen Reichshofrathdarüber einzulassen oder doch wenigstens dessen keinen Verzugleidenden Erkenntnissen in solange zurückzuhalten bis die beiUnserem Kaiserlichen Kammer-Gericht nachgesuchte Verordnungerschlichen sein würde, sattsam veroffenbare.
Nebst dem hättet ihr Euch auch mit der unverschämtestenUnwahrheit und auffallenden Gefährde erkühnet, Uns in dem näm-lichen obenangeführten Exhibito vom sieben und zwanzigsten Juliivorzuspiegeln und ein sogenanntes übereinkömmst vom 26ten Juniibeizulegen als wenn sich die Ruhe und Ordnung auf einmal wieder-hergestellt und beide Theile sich vollkommen vereinigt hätten, dadoch erst zu Anfang des Julii die meisten Raths-Glieder sich inbenachbarte Gebiete geflüchtet hatten und den neunzehnten ejusdemdie Klage de non contraveniendo diesem übereinkommst obsummum in mora periculum bei Unserem Kaiserlichen Kammer-Gericht angebracht wurde, auch weit spätere Data in Actis be-scheiniget liegen, dass nach diesem Übereinkommst die Unruhe inAachen auf das höchste gestiegen und das Friedensgebot noch denfünften Juli verkündet worden sei.
Dieser offenbaren Falschheit hättet ihr aber dadurch eine