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1 (1890)
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Zwar wünschte der versammelte Rath wider diejenigen Mit-bürger, so sich bis dahin vergangen, die Milde der gesetzlichenStrenge vorzuziehen, auch wird Hochderselbe väterliche Nachsichtzu gebrauchen desto gesicherter unentstehen, wofern diejenigenBürger so bis hiehin zu solch dem Vaterlande höchst schädlichemUnternehmen öffentlich zusammengelaufen sind, in sich gehen undvon ferneren Thathandlungen gutwillig alsofort abstehen werden.Als wozu dann En. Er. Rath, dem vorzüglich das gemeine Wohlam Herzen liegt, jeden Bürger und Einwohner wohlmeinend undväterlich ermahnet.

Da auch der Herr Bürgermeister Dauven aus rühmlicherAbsicht des Ruhestands in unserer Vaterstadt zur Herstellung desFriedens vorzüglich die Hand geboten, und sich seiner Würdeheute Morgen begeben, auch diese seine Entschliess- und Ab-sagung vor einer in Zustands des Rathssecretarii Herrn Beckeran Wohldenselben heute Nachmittag ex pleno abgeschickten Raths-Deputation wiederhohlter bestätiget, und dann En. En. Rath zurdesfallsigen Begnehmigung gebeten hat, so nimmt der Hohe Rathdiese des Herrn Bürgermeisters freiwillige wiederhohlte Entsagungder Bürgermeisterwürde hiermit an, entlasset ihn seiner Eid undPflichten, danket auch demselben für die wahren patriotischenGesinnungen.

Da auch Es. En. Ratlies heisseste Wünsche blos auf die Her-stellung des allgemeinen Ruhestandes pflichtmässig abzielen, undHochderselbe die werkthätigen Kennzeichen seiner Gesinnungender sämmtlichen Bürgerschaft an den Tag zu legen sich zum Ver-gnügen rechnet, so nimmt En. Er. Rath in Betreff der ange-brachten bürgerlichen Beschwerden die schon vorlängst vom an-sehnlicheren Theil der Bürger förmlich und gesetzlich nachgesuchtebürgerliche Deputation hiermit an, und benennet des Endes zujedem Amte und Fache nachfolgende Herren aus der Bürgerschaft,gestalten unter dem Vorsitze des noch wohlregierenden Herrn Frei-herrn von Wylre, des abgestandenen Herrn Bürgermeisters Bram-merz und hoch derselben Beisitzers des Herrn Scheffen de Lonneux(weich-letzterer mit Vorbehalt seiner Einwilligung nur pro pacepopuli & absque praejudicio eonstitutionum & consequentia bey-gestellet wird) die tägliche Verwaltung der Aemter im ganzenUmfange, praevio Juramento, zu übernehmen, und zu jeglicherZeit die in jedem Fache angebrachten Beschwerden zu untersuchen,und mit dem löbl. Magistrat mit vereinigter Mühwaltung alle etwauntergelaufenen Missbräuche abzuändern und zu herstellen: ge-stalten dann En. Er. Rath hiermit benennet 1) zum RentamteHerrn Heinrich von Houtem und Herrn Arnold Scholl, 2) zum