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1 (1890)
Entstehung
Seite
205
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wortung das untrügliche Merkmal untergespielter Nachgeburtenoffenbar auf der Stirne. Schon verrathen sich Zweydeutigkeiten,und Blendwerke, wo ad §. 28 in Betreff des verkauften Jesuiter-guthes man auf hinterrücklich und nichtig unterschobene eidlicheAussagen betheiligter Zeugen anmasslich zurücktritt, wo nichtZeugen, sondern die Notarialkunde der gesiltzliche Weg des Be-weises ist.

Wenn die Geschichte so unschuldig beschaffen seyn soll,wenn der Herr Verwalter und Burgermeister Dauven durch seininneres Bewusstseyn nicht verscheuchet der Farbe trauet, wenner in einem, und dem nämlichen Akt nicht Verkäufer und An-käufer gewesen ist, warum werden denn Umschweife hervorgesucht?Warum nur zerstümmelte Klausulen dieses theuren Kontraktesbeigefügt? Es gibt nur eine einzige Wahrheit, die keine Ver-schleyerung leidet: und warum wird dem für das Wohl des Vater-landes billig besorgten Burger der Trost versaget, diese Wahrheitnackte, und in ihrer geliebten Blöse zu sehen ? W arum wird derganze Kontrakt in dunkelm Geheimniss eingehüllet, ein Kind derFinsterniss, als wenn es das Licht scheuete ? Die heiligen Pflichten,so Em. En. Rathe als dem Vater des Vaterlandes, dem Vormünderder Wittiben und Waisen aufliegen, fodern ja Ew. Wohlgeb. mitlauter Stimme auf, die Offenkundigkeit des fraglichen Kauf-kontraktes zu befördern.

Muss nicht der Rath wissen, wie dieser eigenmächtig gewagteVerkauf der Jesuiterländereyen, worzu er nicht einmal die Ver-walter ermächtiget hatte, in seinem ganzen Umfange beschaffenist? Jst der Akt einfach? Ist er unschuldig? Nun so brauchtes ja keiner Bemäntelungen, so liegt die Rechtfertigung in demSchoosse des Kontraktes selbsten. Ist er aber die Missgeburtprivaten Eigennutzes, so giebts kein Gesätz, was demselben auchnur einen Augenblick in dunkeler Ueberschattung zu kriechen er-laubet, und dadurch dem Unterschleife und der Vertuschung dieHand bietet.

Schon unterm 21ten April trüge die remonstrirende Burger-schaft zur Offenkundigkeit dieses Kontraktes an, und Ew. Wohl-geb. konnten gehörlos sein ? Ehe die Remonstranten die gesetz-liche Erläuterung der erschienenen Auskunft wegen Enge der Zeitvorlegen können, dörfen dieselben nochmalen ihre inständigsteBitte zur Offenlegung dieses so bedenklichen Kaufkontrakteswiederholen; denn nichts ist einfacher, weilen auf der Stelle ein,oder der andere Theil überführet, und die besorgte Burgerschaftberuhiget wird.

Jeder nochmalige Versehub, oder Ausweichung, welche den

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