Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
160
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lyii.

Kleins Raths den 7. April 1786.

Ueberkömmst.

Nachdem einige Bürger die Unbescheidenheit sich haben bei-gehen lassen, ohne vorgehende und behörige Erkundigung, folglichblind zu, unterschiedene theils Beschwerden wider den Hochlöb-lichen Magistrat zusammen zutragen, theils Neuerungen zu ent-werfen, theils aber unanständige und böse Vermuthungen in Frageneinzukleiden, von diesen allen sodenn eine Liste zu ordnen, welcheListe vorläufig durch jungen Pursche in mehrern Weinschenkenhiesiger Stadt nicht ohne Aergerniss und ungleichen Absichtenlaut verlesen, und den dasigen Gesellschaften gleichsam publicirtWörden, sonächst aber allererst am 31ten März auf die nichteinmal eigenhändig unterschriebenen Namen etwa siebenzehnBürger dem Raths-Secretario Herrn Becker mit seltsamen und un-schicklichen Deputations-Anträgen zugebracht worden;

Und denn der hohe Rath dieser demokratischen Reichsstadt,in welcher der Partheigeist nie schläft, zufolge seiner angenom-menen und eingezogenen Mässigung, nicht zwar dem erwähntenHäuflein einiger Bürger, sondern der Bürgerschaft überhaupt(gleich diese nach dem an die Stelle des im Jahre 1683 aufgeho-benen Gaifelbriefes vom Jahre 1681 mit dem Herkommen einge-tretenen Gaffelbriefes vom Jahre 1450 durch die sechs Geschickteeiner jeden Zunftsgaffel repräsentirt wird) zur Aufdeckung des sounförmlich angestellten Blendwerks in allem das Genügen zu leistennie ein Bedenken trägt.

So will und verordnet derselbe hohe Rath, dass über die voneinigen Misvergnügten zusammen gerafften und ausgestreuten Be-schwerden, so wie argwöhnischen Fragen die zureichende Auskunftden sechs Geschickten einer jeden Zunfts-Gaffel nach den ein-stehenden heiligen Osterferien so bald, und wie es bestthunlich,durch regierende und abgestandene Herren Bürgermeister ertheilet,so wie zur stäten Einsicht und Prüfung mitgetheilet, auch dassgegenwärtige Ueberkömmst ihnen itzt wirklich zum voraus mittelsAbdrucke bekannt gemacht werden solle.

Dann wird überhaupt ein jeder liiemit ernstlich gewarnet,weder durch die hieroben erwähnten Vorlesungen in Wein- Bier-oder Brand Weinschenken, weder durch Ausstreuungen in dasPublikum, noch sonst auf eine andere Weise den Ruhestand hie-siger Stadt und löblicher Bürgerschaft zu stören, wo sonst wider