Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
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104
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oder aber zu sehen vnd zu hören Euch vmb solich ewr vngehorsamIn die obgedacht peen straff vnd puess gefallen zu sein zu erkennenvnd zu declariren vnd zu einpringung solicher straff wider euchzu handeln vnd zu procediren, wie sich gepurt, Oder redlich vr-sachen, wo Ir der ainicli dar wider zu haben vermeinet furfzupringenvnd entlichs bescheidts darauf zu erwarten. Dann Ir komet vnnderschinet alsdann *) also oder nit so *) wirdet') so wir de t nichtes-tomjnder auf vnnser Camer procurator fiscals oder der clagendenParthei anruffen In der Sachen prodirt vnd bescheen was recht ist.Darnach wisset euch zu richten. Geben zo Collen am zehendentag augusti Anno domini xv° vnd Im funtften, Vnserer Reiche desRomischen Im zwentzigisten vnd des Hungerischen Im sechtzehendenJair. ad mandatum domini regis in consilio.

') In der Vorlage unterstrichen.

Nach einer im Stacltarchice zu Aachen befindlichen Copie.Letztere steht in den Prolocollen der im Jahre 1513 zur Unter-suchung über die in Aachen stattfindenden Streitigheiten bestelltenkaiserlichen Commission auf Seite 101103.