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1450 ausgestorben war, hatte Hardenack von Bibowfür sich, seinen Bruder und seine Vettern das GutBibow gemuthet (bispraket), in welchem sich ClausBassewitz, wahrscheinlich Erbe des Johann Basse-witz, festgesetzt hatte. Hardenack von Bibow ver-folgte aber sein Recht und gewann den Sieg, wenner auch erst nach seinem Tode verkündet ward: am16. Aug. 1467 sprach der Herzog Heinrich das Urtheil,dass der verstorbene Hardenack von Bibow das GutBibow mit Recht gewonnen habe, da es ihm und seinenErben durch das Aussterben des Geschlechts der Har-denack angefallen und angestorben sei (van dodeswegen des slechtes der Ilardenacken is angefallen vndegestorven) ( 26 ). Damals also war die Erkenntniss derAbstammung der Geschlechter noch klar und lebendigund die von Bibow und Hardenack galten für Vettern,deren gegenseitiger Nachfolge in die Leben von den
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Lehnsherren keine Hindernisse in den Weg gelegtwurden. Es war also damals zur Succession derVettern in alte Geschlechtslehen noch nicht die Gleich-heit des Namens, sondern bei dem Bewusstsein desgleichen Ursprunges nur die Gleichheit des Schildesnotlnvendig ( 27 ).
Für die Verwandtschaft der von Bibow und derHardenack reden, ausser dem Wappen, liier vorzüglich{ der Güterbesitz und dann, wie gewöhnlich, die Vor-namen. Seit alter Zeit sassen nämlich auf dem Haupt-gute Bibow, welches den von Bibow den Namen gab,nicht diese, sondern die Hardenack und die von Bibowsuccedirten in dasselbe erst nach dem Absterben jener.
Der Stammvater des Geschlechts Hardenack warLudolf, welcher am 6. Sept. 1237 mit seinen Söhnen