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Wappen der Hahn.
Primus sum qui deum lau dat.
§• 4.
Das Wappen der Hahn ist seit den ältesten Zeitenunverändert: im silbernen Schilde und auf dem Helmeein mit dem rechten Fusse ausschreitender, rechts ge-kehrter, rother Hahn, dessen Schnabel, Füsse undbeide ersten, gekrümmten Schwanzfedern schwarz sind.So ist das Wappen, nach der beigegebenen Abbildung(Tab. I. Fig. 1.), seit dem Anfange des 14. Jahrhunderts,denn bis so weit lassen sich noch hahnsche Siegelaufweisen, immer gewesen und geblieben, und es hatje weder eine Veränderung, noch Vermehrung erhalten,selbst nicht bei Standeserhöhungen. Als Schildhalterkommen schon seit einigen Jahrhunderten in der base-dowschen Linie zwei gerüstete Knappen mit gesenktenSchwertern vor, vielleicht als Anspielung auf dieKnappen, die auf der Burg Basedow im Mittelalter zudienen pflegten. In der Regel ist der Hahn rechts schrei-tend, zumal in der basedowschen Linie, wiewohl sichhin und wieder alte Siege! finden, auf denen er linksschreitend dargestellt ist, namentlich in der damerowerLinie. Die beiden ersten Schwanzfedern sind auf allenalten Siegeln hoch aufstehend und gekrümmt und aufguten, alten colorirten Wappen schwarz gefärbt, ebenso die Füsse und der Schnabel. Das älteste colorirteWappen findet sich zwei mal in dem östlichen Fenster