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3 (1854) A - Z
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ZUSÄTZE.

geh. 8. April 1726, venu. 3. Mai 1745, gest. 7. Febr. 1709. FerdinandMaria , geb. 20. Mai 1756, f, Herr der Herrschaften Markelhofen in Bayern,Wildenau und Weiffendorf, Gallspaeh etc. etc. in Oesterreich, k. bayer. Käm-merer; erste Gemahlin: Maria Anna Gräfin v. Hoheneck zu Schlüsselburg,geb. 3. Mai 1752, vorm. 11. Juni 1788, gest. 13. Dec. 1799. FerdinandMaria (Ferdinand Maria Johann Nepomuk).

Grafen v. Ledochowsky. S. 221.

Lackabdrilcke von neueren Petschaften ergeben allerdings das Wappenso, wie das Wappenbuch der österr. Monarchie bestimmt, und wie S. 22tdas Wappen abgebildet und beschrieben worden ist, doch hat die Angabedes Geneal. Taschenbuchs der gräfl. Hauser (1854. S. 442): in Blau eingoldener Reifen, inwendig mit drei kleinen, goldenen Kreuzen besetzt, einegewichtige Autorität vor sich. Okolski beschreibt nämlich den Schild desHauses Salava, s. Szalawa, s. Naworotnik (III. p. 83) folgendermassen: Estcirculus coloris flavi, in cujus medio ponuntur tres cruces latae, aequalibusformatae, langentes vero latere circulum. Cruces aureae in campo lazurino.Dieser Beschreibung gemäss slösst das obere Kreuz an den oberen, inwen-digen Rand des Reifens an, von den beiden unteren Kreuzen aber liegt dasrechte am inwendigen, unteren Rand des Reifens nach rechts, das linkenach links an, wodurch freilich das Wappen ein anderes, nämlich das ebenangegebene Ansehen erhält. Aus der Krone, welche über dem Schildeschwebt, wächst ein nach der rechten Seite gebogener Arm auf, welchermit der Faust ein nach links gekehrtes Schwert schwingt.

Grafen v. Saint-Genois. S. 344.

Lackabdrilcke von Petschaften aus der Familie ergeben den Schild imSchildeshaupte ganz so tingirt, wie in der Abbildung, und es ist daherZ. 17 v. u. statt: Im silbern eingefassten blauen Schilde, zu lesen: Im sil-bern eingefassten blauen, von einem goldenen Querbalken durchzogenenSchilde.

Bei nochmaliger Durchsicht der Wappen wünschte die Redaction, dassin Bezug auf die Varianten der in diesem Bande vorkommenden polnischenWappen die Annahmen von Okolski und Niesiecki, welche oft angeführtworden sind, durchgängig erwähnt worden wären. So mögen denn, da na-mentlich das Werk von Okolski (Orbis polonus etc. Auel. r. p. SimoneOkolski. Cracov. 1641. 3 voll.) sehr selten ist und manchem Heraldikernicht zugängig sein dürfte, noch folgende Varianten hier einen Platz finden.

Grafen Bawarowski v. Bawarow, S. 12. Pruss (Prus) IL: in dervon Okolski, II. 545, gegebenen Abbildung ist das doppelte Kreuz auf diezusammengelegten Sicheln gestellt.

Grafen v. Bnin-Bninski, S. 34, und Grafen v. Poninski, S. 328. Lod-