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richterliche Urtheile im Besitze des Erbinarschallamtesgeschlitzt und sind seitdem unangefochten in demselben ge-hliehen. Ueber die zum Marschallamte berechtigten Le-wetzow vgl. Urk. vom 25 Nov. 1437.
Das maltzansche Erbmarschallamt des FürstenthumsWerle haftete an dem maltzanschen Gesammt-LehnguteSchorssow und ward nicht allein von den "Besitzerndesselben, sondern auch von den Gliedern der niitbelehntenLinien der Familie verwaltet. Seit früher Zeit war dasAmt an das Seniorat dieser Familie geknüpft.
Was die Reihenfolge der wendenschen Marschälleaus dem Hause Maltzan betrifft, so war der werle-gold-bergische Rath Heinrich Moltzan (f 1372), der Erwerbervon Schorssow oder doch der Stifter der SchorssowschenLinie, wohl gewiss der erste Marschall, wie oben bemerktist. Ihm folgte sein Sohn Moltzan von Schorssow (f 1385).Dann erhielt das Amt Ludolf, Vogt und Pfandträger zuStavenhagen, Heinrichs (f 1359) Sohn, in der spätemostenschen Linie; die Vogtei Stavenhagen ward nach derUrk. vom 8 Nov. 1382 von allen Maltzan aus der LinieLudolfs (f 1341) gehandhabt. Von diesem sprang das Amtwieder auf die penzlin-woldesche Linie, auf den berühmtenMarschall Heinrich, seit 1428 auf Wolde erbgesessen, über,von diesem auf Ulrich von Schorssow.
Ludolf+ 1341.
Heinrich Bernhard Ulrich
<+ 1359). (f 13S9) (f 1391)
auf Osten, auf
pomm. Marschall. Grubenhagen.
Ludolfzu Stavenhagen,werlescherMarschall.
Ludolfauf Osten,zu Penzlin,
pomm.Marschall.
Ludolfauf
Grubenhagen.
Heinrich. Joachim Joachim. Heinrich
auf Osten. Geistlicher, auf Wolde,pominer. werlescher
Marschall. Marschall.
Darauf blieb das Erblandinarschallamt, vom J. 1463 biszum J. 1815, hei der Linie Gruhenhagen in den Haupt-und Seiten - Linien und ging bei deren Erlöschen auf diealte bernhardische Linie über.
Ulrich
aufGruhen-hagen.