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1 (1842) 1197 - 1331 : mit 2 Steindrucktaf.
Entstehung
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gleicher Zeit und zu gleichem Zwecke mit der oben zumJ. (1315) Nr. CIII abgedruckten Vollmacht für den M.JohannLütkenborg ausgestellt. In jener Urkunde nennt sich f&ec;mann aber nochelectus et co n fi r m a t. us", hat dieselbealso jedenfalls vor dem Ende des J. 1316 und wahrscheinlichzur Zeit der ersten Streitigkeit über die Weihung ausgestellt.Diese Urkunde dagegen, in welcher er sich schondeigratia episcopus" nennt und welche also erst nach demJ. 1316 ausgestellt sein kann, hat einen andern Zweck undfallt wahrscheinlich in die zweite Periode des Streites, nachder Restitution des Erzbischofs. Der Eischof H}etmattttwählte in der Eile der dringenden Gefahr wohl vorläufigeinen dem päpstlichen Hofe näher wohnenden und mit demrömischen Geschäftsgänge vertrauten Mann, und daher hatman nicht nöthig, mit Rudlolfarchidiaconum Tribuse-ensein" (von Tribsees), statt:Tridentinuinzu lesen,um so Aveniger, da M. Johann von Liitkenhorg Propst vonRiitzow war, also höher stand, als ein Archidiaconus, undes nicht einzusehen ist, warum hei derselben Legationzweimal ein verschiedener Titel für dieselbe Person hättegewählt werden müssen.

Nr. CLL

Der Fürst Heinrich von Meklenburg verleiht demKloster Neukloster das Dorf Tepelitz, welchesdie Brüder von Swinghen an das Kloster ver-kauft und vor dem Lehnsherrn aufgelassenhaben, zu voller Freiheit und schenkt demKloster dazu den Rossdienst von demselbenGute.

D. tl. Vicheln. 1320. Julii 20.\

In nomine domini Amen. Ilinricus dei gracia do-minus Magnopolensis et Stargardie vniuersis Chrifctifidelibus salutem in omnium saluatore. Quoniam hu-