Druckschrift 
1 (1842) 1197 - 1331 : mit 2 Steindrucktaf.
Entstehung
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Nach einer Ausfertigung im Archive zu Kopenhagen gedrucktin Rudioff Urk. Lief. Nr. XCV; wahrscheinlich ist dieseAusfertigung das Concept, da das Datum nicht ausgefülltist. Johann von Lütkenburg war schon im J. 1298 Dom-herr zu Schwerin und Notarius des Bischofs Gottfried.

Die bei Rudioff a. a. 0. zugleich S. 271 gedruckte, aufden tridentiner Archidiaconus M. Johann ausgestellte Voll-macht, welche Rudioff als zu derselben Zeit mit der vor-stehenden ausgestellt ansieht, ist ohne Zweifel später undzu einem andern Zwecke, sicher nach dem .!. 1316 ausge-stellt, da Hermann sich in der vorstehenden Urkunde noch:electus et confirmatus", in der zweiten aber schondei gracia episcopus" nennt. Man vgl. unten zumJ. 1320, Nr. CL.

Nr. CIV.

D. d. 1315.

Bertramus Canonicus zu Ztverin vnd Decanus zuHamburg verordnet seine T es ta m en t a r i o s: Bischof-fen fifcriltiUUtUtU zu Zwerin vnd Philippum üecanumvnd Ludolphum Scholasticum zu Zwerin, vnd will, dasder hoff zu Wisskur vnd die darzu gehörige gtiter eineewige Vicarey in der Kirchen zu Zweryn sein solle.Actum 1315.

Nach den Regesten der schwerinschen Stiftsurkunden.

Nr. CV.

D. d. Steege. 1315. Sept. 7.

Der König Erich von Dänemark schlicsst mit denHerren von Lüneburg einen Vertrag, dass sie ihm