Netteres Haus Hclpte. 453
eigene Schwächlichkeit wuchs: „weshalb er nichts mehr„wünschte, als seinen Söhnst) verhcirathct zu sehn; welcher„Wunsch Wohl vorzuglich deswegen bei ihm war, um sicher„zu sein, daß dieser sein Sohn gcwis der Landwirthschaft„treu verbliebc(n) und auch eine ihm (—dem Vater—) gefallige„Wahl treffe. Dieser sein Wunsch ward auch 1768, den„22ten JnnsZ erfüllt, da sich sein Sohn mit Jda (— dieser„stellt sich später als der Rufname heraus —) Margaretha„Erncstinc von Dewitz aus dem Hause Miltzow zu Kotlow„vermählte."
Das war die Tochter Christian Wilhelm's v. Dewitz,Besitzer von Groß^Milzow und Holzendorf, welcher vermähltwar mit Friedcrikc Hcnriette Ernestine v. Lehsten aus demHause Wardow (bei Lage). Die Blattern hatten ihn nachkurzer Ehe von der Seite der Gattin gerissen (am 5. Februar1750); der Stammhalter des Hauses ist der Sohn UlrichOtto geworden, von dem eine Tochter sich als Gemahlinvon Adolf Friedrich Theodor's jüngstem Sohne wiederfindenwird. — Wir hörten bereits, welche Freude der seinem Endeentgegengehende Arend Heinrich v. Oertzen aus dem Ereignißschöpfte, besonders als es von der baldigen Geburt zweiermännlichen Sprossen gekrönt wurde: „er hatte noch 1769,„den 12ten September, das Glück einen Sohn Nahmens„Adolph Fricderich Carl Christian Heinrich Otto, und 1771,„den 22ten Mertz, den zweiten Sohn Nahmens Heinrich„Victor Sigismnnd aus dieser Ehe zu erleben".
Im Frühling 1773 erlöste der Tod den Major ArendHeinrich v. Oertzen von seinen langen und schmerzhaftenLeiden. Damit wurde Adolf Friedrich Theodor, sein einzigerNachkomme, Erbe seines reichen Landbesitzes: Lübbersdorf,das sich schon in seiner Verwaltung befand, dann derZwillingsgüter Kotelow und Klokow nebst deren Zu-behörungen in Sandhagen und Wittenborn. Diese letzterensind gewissermaßen die einzigen Puncte, auf denen eineThätigkeit des neuen Besitzers erkennbar ist, soweit es aufVeränderung oder Aufrechterhaltung von deren Umfangankommt.
Als 1702 der Landmarschall Victor Sigismnnd I.v. Oertzen mit seinem Vetter Henning den Tausch zwischen