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4 (1886) Der mecklenburgischen Häuser und der älteren Zweige des Hauses Alt-Helpte neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart
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Aelteres Haus Hclpte, 445

verfahren zu Gunsten seinerjetzo nur eintzig am Lebenseyenden Tochter Jlsabe Lucie." Am 2. August 1729starb er, und nachdem einige Monate später seine Tochtervon Arend Heinrich v. Ocrhcn war heimgeführt worden,brachte vorsichtiger Weise dieser am 20. und 21. Februar1730 Klarheit in das Verhältniß der v. Jasmund'schenAgnaten zu dem seiner Frau auf Lebenszeit zustehendenRödlin e. x. Es wurde Botho Christoph v. Jasmund'sTestament (mit zwei Nachträgen vom 3. October 1723 und12. Juli 1729) eröffnet und unter den Interessenten aus-gemacht, daß es dabei völlig sein Verbleiben haben solle.Die 10,000 Rthlr., welche der Tochter familienvertrags-mäßig zustanden, wurden ihr zuerkannt; unter Zuschlagder von ihrer Mutter, Anna Dorothea geb. v. Dewitz,ererbten Dotalgelder und allerhand Verwendungen auf dasGut ist dem endlichen einzigen Erben, Arend Heinrich's SohnAdolf Friedrich Theodor, schließlich die runde Summe von20,000 Rthlr. zugebilligt worden (durch Verhandlung mitKarl Friedrich v. Jasmund, geführt zu Rödlin am 20.Mai 1761, landesherrlich bestätigt am 8. Juni).

Die nächsten männlichen Anverwandten BothoChristoph'sv. Jasmund: der Geheime Rath Adam Friedrich und derLandrath Karl, haben baldigst (am 16./18. Februar 1730)Rödlin e. p, gemuthet als demnüchstige Lehns-Erben; nachdes Landraths Karl Ableben sind (am 24. Februar/6. März1733) dessen beide Söhne Christoph Ezhard und KarlFriedrich in seine Stelle getreten. Ihr Oheim AdamFriedrich folgte bald dem Bruder in's Jenseits (1734)unter Hinterlassung allein von Töchtern; und ebenso erginges dem älteren seiner Neffen, Christoph Ezhard (1759,s. § 367), Gemahl einer Tochter von Hans Christophv. Oertzen, Arend Heinrich's Stiefbruder. So blieb KarlFriedrich als einziger männlicher Träger seinesGeschlechts-Namens übrig und damit, wie man meinen sollte,voraussichtlicher Erbe des ganzen Komplexes Rödlin o. p.,sobald derselbe durch Hinscheiden seiner Cousine JlsabeLucie erledigt sein würde.

Deren Gemahl Arend Heinrich v. Oertzen hatv. Jasmund's Rechte unweigerlich anerkannt und das in