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„1710, den lltcn December, gebohren und hatte also ihr„Alter, weniger 14 Tagen, ans 50 Jahre gebracht. Dieser„Tod schmerzte ihm herzlich, und der Gram über den Verlust„dieser neuster-, tugendhaft- und christlichen Gemahlin„machte, daß seine sonst so dauerhafte Gesundheit ihm zu„verlassen anfing. Am 26ten Mai 1761 verließ er Ncdlin,„von welchen er 1760, den 10. November, aus Freund-schaft den H.serrnjj Kammer-Junker von Jasmund, auf„Cammin Erbherr, Posscssion zu nehmen albereitz verstattet„hatte, und begab sich nach Kotlow."
Prüfen und beleuchten wir diesen Bericht, welcher dasruhige und dabei thätige, aber nicht ungetrübte Leben inRödlin ahnen läßt, nach den vorliegenden Acten, welchedie Erbfolgestreitigkeitcn über dies Gut behandeln. Der„Kammer-Junker" v. Jasmund, an welchen dasselbe nachder Majorin v. Oertzen Ableben fiel, ist Karl Friedrich,ein rechter Vetter derselben. Ein etwas zu energischer,aber im Landcs-Herkommen Wohl bewanderter Herr, mußtederselbe erleben, daß zu seinen Ungunsten Zweifel an derhergebrachten Interpretation eines seiner Hauptpfeilerentstanden: des Erbjungfernrechtcs. — Zu Camin setztensich am 17. December 1708 die Hinterbliebenen des Land-raths und Hauptmanns der beiden Klöster Malchow undDobbertin, Christoph Friedrich v. Jasmund auseinanderunter Vermittelung eines v. Oertzen, in dem man WohlVictor Sigismund I. zu sehen hat Der Erblasser war imBesitz gewesen von Camin, Möllenbck, Godenswegc, Riepke,dazu Rödlin (früher regelmäßig: „Reddelin") und Groß-Schönfeld mit dem Baucrdorfe Carpin und der MeiereiHoffelde (damals gewöhnlich Havcfcldc oder Haffelde genannt).Theilung und weitere Schicksale der gesammtcn Begüterunginteressiren hier nicht weiter, als daß Botho Christoph dieRödliner Besitzung erhielt. Gleichzeitig wurde ausgemacht,daß es jedem der mit Gütern angesessenen Brüder vergönntsein solle, auf seine „Kinder weiblichen Geschlechts„10,000 Rthlr., wenn keine Lcibes-Lehnserben" bei seinemTode vorhanden wären, zu vermachen.
Darnach ist Botho Christoph v. Jasmund in seinemZu Cölpin am 25. Juni 1721 aufgesetzten Testamente