Acltercs Haus Helpte, 419
angelegtes Verhältniß zu klären. Am 20. Januar 1748,auf dem Landtage zu Sternberg, ließ der Pfandgeber,Hartwig v, Drieberg, sich zu Abtretung auch des Lehnesam Gute bereit finden gegen eine Zahlung von nur 400Reichsthalcrn. Daraufhin haben die v. Oertzen'schen Mino-rennen am 26, Mai 1750 einen förmlichen Lehnbrief überGotthun erhalten.
Aber es war nicht bestimmt, bei der Familie zu bleiben.Zwar erbot Siegfried Wedige Ernst sich am 28. Januar1769 von Gotthun aus zur Ableistung des Lehneides (am6. Februar wurde er der Verhältnisse und feiner Unab-kömmlichkeit halber als Militär von der Ableistung dispen-sirt); aber er zeigte auch schon an, daß er es, der daraufhaftenden Schulden halber, nicht zu halten vermöge undbereits mit seinem Bruder Victor Wilhelm in Unterhand-lungen wegen eines Verkaufes stehe. Am 1. Augustdesselben Jahres ist der Contract darüber zu Neustrelitzperfect geworden, und wir haben bereits gesehen, wie VictorWilhelm ein Jahrzehnt später seinerseits zur Veräußerungdes Gutes an v. Blücher schritt.
Gotthun ist inzwischen in Pfandbesitz Georg Ludwig'sv, Oertzen auf Kittcndorf gewesen, der des Weiteren für dieExistenz Siegfried Wedige Ernst's Sorge getragen zu habenscheint. Bei diesem seinem Oheim hatte er sich eine Leibrenteerkauft für die, Wohl nicht bedeutenden Gelder, welche ihmvon Gotthun noch herauszuzahlen waren. Der Preis betrugnämlich 1769 nur gegen 29,500 Reichsthaler, und zwar in„Alt-Gold". Es stellt sich also sowohl nach Agio-Differenzals auch sonst ein bedeutender Rückgang im Werthe gegen1743 heraus; ein nach den Ereignissen der Jahre 1757 ff.und in größter Nähe der preußischen Gränze Wohl begreif-liches Resultat. — Wohin Siegfried Wedige Ernst v. Oertzensich verfügt hat, kann man vielleicht aus dem schließen,was das Tornower Kirchenbuch über sein Ableben enthält.Dasselbe erfolgte am 14,November 1806 zu Lindow (—welcherder vielen Orte dieses Namens darunter zu verstehen ist,bleibt unausgemacht —), seine Beerdigung unter der Lindeauf dem Kirchhofe zu Barsdorf, wo der Verstorbene selbst„ehemals gewesen" war. Und auch die von seinen
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