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4 (1886) Der mecklenburgischen Häuser und der älteren Zweige des Hauses Alt-Helpte neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart
Entstehung
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Aclteres Haus Helptc. 395

Vaterschwcstcr Anna Margarete v. Oertzen (Bd. III, S. 304 ff.und 324). Dieser erwirkte, daß am 16. Juli 1718 beidender Muthschein ertheilt wurde über die beiden Güter Bars-dorf und Blumenow, welche in der Erb-Auseinandcrsetzungvom 25. November 1717 diesen beiden Söhnen waren zu-gewiesen worden mit der Bestimmung, daß die Kavclungunter ihnen erst nach erlangter Mündigkeit eintreten, bisdahin die Güter durch die Vormundschaft für sie „in„Kommunion" bewirthschaftet werden sollten. Die Landes-regierung hat dies Abkommen gebilligt und vorgeschrieben,daß nach Eintritt der Majorcnnität „ein jeder (— derBrüder —) besonders" sich zum Lehncide erbieten und ihnableisten solle.

Sie haben für gut befunden, die gemeinsame Ver-waltung länger als nöthig dauern zu lassen. Auch derjüngere Bruder Henning Leopold stand bereits im 27.Lebensjahre, als sie, am 28. Januar 1730, ihren ehemaligenVormund v. Dcchow bevollmächtigten, nunmehr die in-zwischen geschehene weitere Auseinandersetzung bei der Be-hörde anzumelden und durch sie bestätigen zu lassen. HenningLeopold hatte bekommen Blumenow nebst der MeiereiGramzow und einer Hälfte der „Feldmark" Qualzow;auf Victor Sigismund II. siel Barsdorf „mit dem dazu„gehörigen Antheil Qualzow". Am 2. März 1730 er-hielten die jungen Gutsherren ihre Muthscheine.

Während dieser Zeit hielten sich beide in Berlin auf;sie haben gewiß in ihrer Auseinandersetzungs-Augelegenheitden Rath von allerhand Vertrauenspcrsonen, vielleicht der dortgarnisonircnden Vettern aas der jüngsten Linie.Helpte, eingeholt.Henning Leopold stand bereits in WürtembcrgischenMilitärdien-sten als Hauptmann. Wegen „ihrer habenden Dienste" hatten sowenig er als Victor Sigismund persönlich ihrer Lehnsobliegen-hciten warten können. Der letztere war nämlich Kammer-jnnker beim Markgrafen Christian Ludwig von Preußen,einem Stiefbruder König Friedrichs I. Ihm, der Seniorund Comthur des Johanniter-Ordens war, hatte v. Oertzenauch Wohl seine Aufnahme in diesen zu verdanken; seinum die angegebene Zeit gebrauchtes Siegel zeigt in zweiFeldern des quadrirten Schildes das dem Orden eigenthüm-