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Hause Vogelsang, Durch Testament vom 6. Januar 1780war sie von ihm zur Universal-Erbin eingesetzt worden;obgleich es an Zeugnissen fehlt, daß er darin die Ueber-zeugung ausgesprochen, es werde in seiner Erbschaft auchdas nach Ableben seines Bruders KarlLeopold (II.) ihm zunächstzuständige Allodial - Gut Gottesgabc einbegriffen sein, kaundoch nicht bezweifelt werden, er und seine Gemahlin seiendieser Ansicht gewesen, — Der Landrath Karl Leopold(U.) hatte in seinem Testamente vom 17. November 1746thatsächlich auch zunächst seine überlebenden Brüder oderbei deren Abgang ohne männliche Erben jeden sonstigenmännlichen Träger des Namens v. Halbcrstadt zum Erbenvon Gottesgabe eingesetzt, nebenher aber seiner Gemahlin,geb. v. Pederstorf, den Nutzgenuß des Gutes auf derenLebenszeit. Da nun sie ihren Schwager Georg Christophund damit sämmtliche männliche v. Halberstadt überlebte,so erwuchs, beim Fehlen aller Bestimmungen in KarlLeopold's Testament auf solchen Fall, ein Rechtsstreitzwischen dessen Wittwe und ihrer Schwägerin, geb, v.Oertzen, über den Besitz von Gottesgabe. Letztere wurdeinsofern davon nicht dircct berührt, als sie durch eine vorDeputirten des Wismarschen Rathes beurkundete Schenkungam 18, Februar 1784 alle ihr zustehenden Rechte an dasGut dem Besitzer von Barnekow, Gustav Adolf Hans v.d, Lühe übertragen hatte, der sie denn durch Proceß gegendie Wittwe v. Halberstadt, geb. v. Pederstorf, wahrzunehmensuchte. Der Fall war ein hochinteressanter und in Fach-kreisen viel erörterter; seine Eigenthümlichkeit liegt in derVorschrift einer dem Lehnswesen entlehnten Erbfolge fürAllodialbesitz, die doch, weil nicht erschöpfend abgefaßt, zugroßen Wirren Anlaß gab. Als 1746 Karl Leopold (II.)v, Halberstadt sein Testament machte, konnte er nicht ahnen,daß beim Ableben seiner Wittwe keiner mehr seines Namensvorhanden sein werde; vergeblich suchte man hernachheraus zu interpretiren, wer unter diesen Umständen undnach Ablauf des Nutzgenusses — mit dem Tode seinerWittwe — zur Erbschaft berechtigt sei. Das hat derletzteren schwere Sorgen eingebracht; sie starb, noch vorihrer Schwägerin, geb, v. Oertzen, im Mai 1788, als der