Haus Gvrow. 213
lösung vorausgingen, ist niemals von Nachkommenschaftdie Rede; so wenig 1724 als 1727 und 1728. Dieselange Unterbrechung haben die Verhandlungen erlitten,gewiß in Anlaß des ersten der gleich zu besprechendenNencvntre's, welches Claus v. Oertzen mit dem Lieutenantv. Nvlckc hatte. Dasselbe fand im Herbste 1723 statt;ein Jahr später klagte v. Oertzen beim Konsistorium gcgeuseine Gemahlin, geb. v. Schack, auf Rückkehr zu ihm undFortsetzung der Ehe. Seinen Eingaben fehlt regelmäßigdie Ortsbestimmung; er scheint einen sehr wechselndenAufenthalt gehabt zu haben. Die Furcht vor der Ver-haftung wird ihn dazu veranlaßt haben; sonst scheint ervor der Unthat an v. Nolcke, also vor 1723 und mithindie ersten Jahre nach seiner Verehelichung, sich dauernd inWismar aufgehalten zu haben. — Von hier, sagt er, seiseine Frau aus seiner Nähe entwichen, und zwar anfangsins Meklcnburgische. Als er ihr dorthin nachsetzte, gingsie nach Holstein und kehrte endlich nach Wismar zurück;aber dies nur in Hinblick ans die Thatsache, daß ihrGemahl seines dort begangenen Frevels halber sich „dort„nicht sehen lassen durfte." Nachdem v. Oertzen von derMeklcnburgischen Landesherrschaft ein sogenanntes „sicheres„Geleit" erhalten hatte, strengte er, ungeachtet der inzwischenfortlaufenden Untersuchung gegen ihn, die Scheidungsklagegegen seine Gattin an. — Die gerichtlichen Verfügungengediehen, wie bereits bemerkt, zunächst nicht weit; zu Ende1727 wieder aufgenommen, führten sie zu einem am 12.Mai 1728 publicirten Urtheile des Konsistorium, durchwelches die Ehe rein aufgehoben. Damit verschwindetClaus v. Oertzen's Frau völlig aus dem Gesichtskreise.
Sie hat augenscheinlich unter allen Umständen vonihm los zu kommen gesucht, durch fortgesetzte Verweigerungder Rückkehr zu ihrem Gemahl gewissermaßen die Schuldau der Trennung auf sich genommen, «sie macht aller-dings auch Mißhandlungen geltend, welche sie von ihmerlitten habe. — Der Charakterzug ihres Gemahls, auswelchem solche hervorgingen, ist unbestreitbar-, er stellt sichdar als im höchsten Grade jähzornig und rücksichtslos.Nicht zum wenigsten hat sein ganzes Auftreten, namentlich