198 Meklcnbnrgische Linie.
Um die dem einen Bruder bei der dem nächstigenErbthcilung zufallende Geldkavel sicher unterzubringen,verwandten die Vormünder das Geld zur Pfandnahmc desan Gorow grenzenden Lchngutcs
Klein-Bölkow.
Es war ein altes Lehn der Familie v. Bülow; der letzteBesitzer aus dieser Familie war Matthias Ludwig v. Bülow,welcher aber wegen vieler zugestoßener Unglücksfälle Cvncursmachte, in Folge dessen durch den Distributions-Abschiedim I. 1681 den Gläubigern das Gut für 20 315 st.adjudicirt ward. Um nun zu Gelde und zur Theilung zukommen, verkauften, oder eigentlich verpfändeten zu Trini-tatis 1681 die v. Bülow-Bölkowschen Gläubiger das Gutan die Vormünder der Söhne des seligen Obristcn Dctlofv. Oertzen für 16 509 Gulden Meklenb. Cour., wobei PaulAndreas v. Bülow für sich und seine Kinder der Reluitionentsagten. Der landesherrliche Konsens erfolgte schon am10. Juni 1681, jedoch mit der Beschränkung, daß „dieser„Konsens nicht weiter als auf 15 Jahre sich erstrecken„und nach deren Verfließung des sel. Obristen v. Oertzen„Söhne dieses Gut Bölkow vermittelst neuen Lehnbrieses„zu Lehn zu rccognosciren oder auf den Fall der Veräuße-rung an einen Anderen, den fürstlichen Konsens darüber„zu suchen gehalten sein sollten."
Die Güter Gorow und Kl. Bölkow waren verpachtet,wie es zu jener Zeit mit den Gütern überhaupt häufiggeschah. Die Vormünder strebten aber darnach, trotz derschweren Zeiten die Güter möglichst zu verbessern. Am15. Februar 1687 liehen die Vormünder „zur Abführung„der schweren Kontributionen und zur Einrichtung der„Güter, wie auch zur Verpflegung und weil der älteste„Bruder Claus Dethlof sich in Kriegsdienste zu„begeben Willens und zu solchem Behuf seiner Mon-„dirung benöthigt sei", von dem Bürgemcister MatthäusLicbeherr zu Rostock 1500 Gulden an dänischen Kronen, und andemselben Tage von demselben noch 600 Gulden zur„Befriedigung des Rittmeisters v. Halbcrstadt Frau Liebsten,"welche den Pupillen in ihren höchsten Nöthen einen PostenGeldes vorgestreckt, jetzt aber gekündigt hatte.