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das Lehngut Garvesmühlen und das Allodium Mieten-Hagen bestimmt worden. Nach seines Oheims JoachimWerner Tode (9. Mai 1778) kamen Klein-Nienhagcnund Altenhagcn dazu; wie wir (S. 133 ff.) sahen, istnamentlich das letztere, gewiß auch die anderen, durch diesorgsame Verwaltung der Mutter, geb. v. Schcrtcl, im Werthebedeutend gehoben worden. Mit deren Ableben endlichstand für ihren jüngcrn Sohn noch eine Erbschaft bevor,bei der er (vgl. S.116) vor den Geschwistern ganz bedeutendbevorzugt sein sollte; zu dem höchst müßigen Einsatzpreisevon 60 990 ist ihm Blengow zugeschlagen worden. —Aber keine Macht der Welt scheint im Stande gewesen zusein, ihm den Werth des Geldes begreiflich zu machen.Mit gleich raschen, ja schnelleren Schritten als einst JoachimWerner (s. S. 67) sieht man ihn dem Verderben entgegeneilen. Es ist, als sollte mit dem Anfall von dessen Wohn-sitz Klcin-Nienhagen auch dessen Geschick auf ihn übergegangensein; die wirkliche Ursache, ohne es genauer nachweisenzu können, muß neben seinem Naturell Wohl in dem Militär-stande, dann dem mangelhaften Verhältnisse zu seiner erstenGemahlin gesucht werden.
Vielleicht trägt auch der Mangel männlicher Aufsichtüber seine Jugend die Schuld. Seine sonst so genaueMutter hat offensichtlich ihm manches nachgesehen. Es istsonst kaum erklärlich, wie noch während seiner Unmündigkeitsie zu dem Entschluß kam, Klein-Nienhagen undMiekenhagen zu verkaufen. Ausgesprochcncrmaßengeschah es, um des jungen Lieutenants Schulden zu decken.— Als trotz seiner höchst mangelhaften Wirthschaftsführunger 1793 für volljährig erklärt war, am 26. August 1794 denLehneid für Altenhagen abgelegt und Trinitatis desselbenJahres die letzten Ansprüche der v. d. Lühe an das Gutabgekauft hatte (s. S. 136), waren alle diese Ereignisse nurVorspiele zur Veräußerung desselben. Am 22. Januar1795 schloß er den Contract ab mit dem damals zu Wismarwohnenden Kammerjunker v. Ahlefeld. Der Preis betrug69 900 Thlr. — entsprechend dem bedeutenden Werth-zuwachse, welchen der Grund und Boden um diese Zeit erlebte—; am 27. desselben Monates erfolgte der fürstliche Konsens.