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4 (1886) Der mecklenburgischen Häuser und der älteren Zweige des Hauses Alt-Helpte neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart
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Haus Roggow. 15

erbat und erhielt daher vom Könige einen dreijährigenUrlaub, Im Jahre 1693 war er als Volontair bei derAlliirten-Armee gegen Frankreich in Brabant. Im folgendenWinter ging er nach Paris, um sich in der französischenSprache und in ritterlichen Uebungen auszubilden, auchalle Sehenswürdigkeiten kennen zu lernen. Im Jahre 1694begleitete er als Volontair die französische Armee nachFlandern. Nach Beendigung des Feldzuges ging er nachParis zurück, um seine Uebungen fortzusetzen.

Am 1. September 1696 schrieb sein Vater an denLandrath v. Maltzahn zu Grubenhagen:Die 2 Söhnesein verreiset und ist der Eltiste in Kopenhagen, derJüngste bei der Frantzösischcn armoo". Mit reichenErfahrungen und Kenntnissen ausgerüstet, kehrte er imJahre 1696 über Brüssel, Aachen, Cöln, Düsseldorf undHannover zunächst in's Vaterhaus, nach einiger Zeit abernach Kopenhagen zurück. In voller Zufriedenheit be-förderte der König ihn sogleich zum Lieutenant und nacheinigen Jahren zum Hauptmann bei der Garde zu Fuß.

Als sein Vater Joachim alt und kränklich ward, hattedieser den lebhaften Wunsch, seine Söhne Jaspar undHelmuth Friedrich, nachdem Alexander jung gestorben war,glücklich zn verhcirathen. Jaspar hatte sich daher schonim Jahre 1701 vermählt. Seinem Beispiele folgte baldHelmuth Friedrich, indem er sich mit Susanna Francinav. Bülow aus dem Hause Gudow ') am 22. November1702 verlobte und am 18. October 1703 vermählte.

Helmuth Friedrich hielt sich schon im Jahre 1703 zuRoggow auf. In der amtlichen Beichtkinder-Specificationvom 22. Mai 1703 wird nach Joachim aufgeführt:HerrHelmuht Friederich von Oertzcn, deßen jüngster Sohn,ehedeßen Königl. Dänischer daxitaino". Ferner werdenals desHerrn daxitain Ocrtzen's Diener verzeichnet:einKammerdiener, ein Pferdewärtcr und ein Stallknecht."

') Die vielfachen Wechselbeziehungen zwischen den Häusernvon Bnlow-Gndow und den mecklenburgischen Linien der von Oertzenlassen es geboten erscheinen, hier eine Gesammt-Uebcrsicht des ersteren,soweit ihre Mitglieder interessiren, beizugebcn (s. Familienbuch dervon Bülow. Berlin 18S3. S. 106 ff.):