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6,[1] (1891) A. Des Hauses Jung-Helpte (auch dänischen Astes, insbesondere des Hauses Kittendorf) neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart ; B. Rückblick
Entstehung
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Jüngeres Hans Helpte. 243

sich ein Sohn des ersten mit einer Enkelin aus Kittendorf-Jürgcnsdorf zusammengefunden (Z 643). — Von andernbedeutenden Männern sei nur noch seines 181t) verstorbenenHalbschwester-Mannes, Adolf Friedrich v. Oertzen, SohnGeorg (Heinrich Leopold), erwähnt, welchen der Kittendorser1821 einführen konnte unter wohlverdienter Erwähnungder von diesem Hause, das ihm doppelt blutsverwandt war,dem Lande geleisteten Dienstes.

Bei Erwähnung dieser familiären Beziehungen sei esgestattet, die Betrachtung von Gustav Dietrich's v. Oertzen")staatsmännischcr Thätigkeit, deren volle Würdigung docherst Sache der Zukunft sein wird, hier abzubrechen. DerZeit nach, wie dem Einstuß auf seine zweite Lebcnshälfteist ein Markstein seine zweite Vermählung mit dem ihmschon durch vermittelnde Verschwägerung uahegcrückten Fräu-lein v. Lewetzow, der Mutter seiner 3 jüngsten Kinder.Ihre Mutter wieder ist Dorothea Friedcrikc, geb. v. Wacker-bart; und geht man an der Hand des letzteren Namensnoch eine Generation höher herauf, so hat man eine Damevor sich, welche schon deshalb einige Worte verdient, weilihr interessantes Portrait noch heute zu Kittcudorf sichfindet. Diese Personen-Gruppe ist der Grund der hervor-ragenden Vcrmögensverhältnisse, in denen mau die vielen,

') Inwieweit der Kittendorser Landrath v. Oertzen an der gegenlW0 erfolgten Errichtung des rittcrschaftlichcn Crcditvereins, einesständischen Pfandbrief-Institutes, mitgewirkt hat, wie manche Vetternihm dabei halfen: das muß fachversnchten Federn zur Darstellung über-lassen bleiben. Welche Verdienste dieser Gründung um den Bestanddes Credites im ganzen Lande gebühren, weiß Jedermann. Bedrohungenin dieser Hinsicht gehören dem Capitel von den Franzoscnzeiten an;und dahin fällt ti. Oertzen's Theilhaberschaft an der, Landesherr»und Ständen gemeinsamen Schuldentilgnngs-Commission, in welche ersofort 1809 eintrat. — Als Landrath war er zugleich Beisitzer desaltchrwürdigcn, 1818 eingegangenen und in gewisser Hinsicht von dem(rein fachmännisch bcsctzten)'Obcrlandcsgcricht'abgelösten Hof- und Land-gericht zu Güstrow.

°) Nur beiläufig sei erwähnt, wie er conscqncnt das damals sonstsehr wohl bewahrte Adcls-Prädicat „von" ganz aus seinem Namenverbannt. So schon in der erwähnten Druckschrift; weniger eine Con-cession an die nivcllircnden Mcnschcnrcchte der Revolution, als denbekannten Gebranch der benachbarten Hahn, Boß u. s. w. möchten wirdieser Eigenheit als Motiv unterlegen.

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