Druckschrift 
6,[1] (1891) A. Des Hauses Jung-Helpte (auch dänischen Astes, insbesondere des Hauses Kittendorf) neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart ; B. Rückblick
Entstehung
Seite
180
Einzelbild herunterladen
 

180

Stargardische Linie.

zugebracht hat. konnte er (1756). vor dem Verkaufe vonLübbersdorf, den Landesvergleich auch als Unterthan desStrelitzer Herzogs zeichnen. Diese Eigenschaft brachte ihneinmal zu gemeinsamer Nennung mit nicht bloß seinemkurz hernach gestorbenen Vetter Henning Ernst II. auf Hclpte,sondern auch den übrigen Stammhaltern aller StargarderLinien, soweit sie dem Kreise noch angehörten. ZunächstVictor Wilhelm auf Leppin und Rattey (Bd. V., Z 480),dann dem Kotelower Arend Heinrich und dem BlumcnowerHenning Leopold: diese beiden aus Alt-Helpte, Victor Wil-helm aus dem mittleren Hause. Es war Anlaß dazu dievon ihnen zu Anfang 1753 insgemein geleistete Lcichenwachefür den verschiedenen Herzog Adolf Friedrich III-

Jene Bekräftigung des Landesvergleiches ist ebenso wiemehrfaches, doch nicht hervortretendes Theilnehmcu an denLandtags-Versammlungen Alles, was sich über die von GeorgLudwig aus dem Besitze der ständischen Rechte gezogenenConsequenzen sagen läßt. Ein offenbar tüchtiger Wirth-schafter, war er gewiß vor auch löblichem politischen Ehr-geiz sicher in Anbetracht seines umfangreichen Grundbesitzes.Er hat ihn anscheinend oder doch die längste Zeit selbstdirect verwaltet, und die hieraus resultirende Geschäftslastwar namentlich in der Zeit nach den 7 Kriegsjahren keinegeringe. Erst um die Zeit seines Ablebens besserten sichdie Conjuncturcn; es erfolgte dasselbe am 28. Mai 1786.Nicht zu Kittendorf, wie es scheint, denn das dortige Kirchen-buch schweigt völlig über das Ereiguiß. Mit den ihmbeschiedencn 70 Jahren hat er kein besonders hohes Lebens-ziel erreicht, seine Wittwe, geb. v. Maltzan, ihrem geringe-ren Alter entsprechend, ihn noch recht lange überlebt; siestarb zu Neubrandenburg am 26. Juli 1806. Von ihrstammt eine öffentliche Legatenstiftung für wohlthätige Zwecke,welche bis heute existirt und unter landesherrlicher Controllein der Familie verwaltet wird. Ehe sie jedoch zu un-bekannter Zeit in die Stadt zog, um daselbst die letztenihrer erreichten 65 Jahre zu verleben, muß sie als ländlichenWittwensitz Fedcrow innegehabt haben; was mit der durchdie sonstigen Verhältnisse nahe gelegten Annahme stimmt,daß dieses Gut wesentlich durch ihre Mitgift zu einem