Jüngeres Haus Helpte. 167
(1695—1762) derselben, Ernst Ludwig, später StargarderMcelandmcirschall und Landrath, hatte seit 1718 FriederikeAmalic v, Blücher zur Gattin und wohnte seit etwa 1740wieder auf dem reluirten Dewitz bei Stargard. Zwar wardiese seine erste Gattin schon seit 1727 verstorben; aberdie intimen Beziehungen zu August Christian v, Blücheraus Lewitzow (bei Teterow), dann auf Kittendorf, warenbei Bestand geblieben; des letzteren Schwiegersohn ist v. Oertzengeworden.
Ohne Weiteres erinnert man sich ja auch des Um-standes, daß sein Oheim zu Helpte mit einer v. Blüchervermählt war (s. S. 25 f.). Aber deren Vater Ernst Lud-wig stand in reichlich entfernten Zusammenhängen, was dieBlutsverwandtschaft allein angeht, zu dem Lewitzow-Kitten-dorfer Aste. Mehr die örtliche Nähe ihrer Begüterungenist es, welche sie trotzdem aneinander rückt. Es steht damitfolgendermaßen. — Sukow, nach welchem die letzt berührteLinie sich insbesondere nennt, ist eine Erwerbung der sonstfast nur im südwestlichen Meklenburg heimischen v. Blücher'setwa von 1500. Um 1650 gingen sie in zwei Aeste aus-einander; in der vierten Generation von Anton's (II.,si 1669) v. Blücher Nachkommenschaft nehmen die beidenDamen v. Oertzen ihre Stelle ein, die nun untereinanderverschwägert wurden. Und zwar merkwürdiger Weise istAngehörige der jüngeren Linie diejenige der Cousinen,welche als Gattin Henning Christoph's v. Oertzen zu derälteren Generation dieses Geschlechtes sich gesellt, sonachTante wurde der v. Blücher, welche als Herrin zu Lübbers-dorf auftritt.
Oder richtiger von zwei Schwestern, welche beidehierher gehören. Marie Friederike, zu Quedlinburggeboren am 17. November 1724, ist zu Kittendorf, wo siesich am 3. April 1742 auch vermählt hatte, gestorbenschon am 17. Februar 1760. Die 7 ersten Kinder desKammerhcrrn v.Oertzen stammen von ihr'); am 10.Mai 1762erbat er die landesherrliche Genehmigung zur neuen Trauung,
)) Nicht bloß 3, wie Wigger am noch zu nennenden Orte angiebt.Freilich starben deren 4 vor ihr; noch ein Sohn, 20 Jahre alt, 1774.