Jüngeres Haus Helpre. 159
Tochter — Brüder soll sie überhaupt niemals gehabt haben— ihrer Aeltern: Hans Christoph v. Dechow auf Neddeminund der geborenen v, Jasmund.
Offensichtlich ist mit ihr der auf Lübbersdorf sitzendenFamilie ein reiches Erbtheil zugefallen, das deren Wohl-stand erst gefestigt, ihr das Gut gesichert haben wird.Früher (Bd. III., S. 339 f.) ist obenhin erzählt worden,wie mühsam durch zunächst gemeinsame Operation, sodannAustausch mit Parcellen in Klokow und Kotelow die beidenBettern Victor Sigismnnd (I.) und Henning v. Oertzensich in das Gut einführten. Durch Schlußvertrag vom28. April und Belehnung vom 24. August 1702 wurdeder letztere privativer Inhaber der v. Oertzen'schen Rechtedaran. Es fehlte aber noch viel, daß er, dem Zuge der Zeitentsprechend, eine einheitliche Wirthschaft in Lübbersdorfherzustellen vermochte. Wie alle Güter der FriedländerGegend, lag die Feldmark in einen: schier unentwirrbarenGemenge und gehörte zu Lehnrecht den verschiedensten ritter-bärtigen Persönlichkeiten, neben denen auch noch bürgerlichePfandbcsitzer zur Wahrung von Rechten aus Anleihen sichWohl oder übel hineinmengen mußten. Ihre allmähligeAbfindung wird Henning's 3 noch übrige Jahre in Anspruchgenommen und ebenso seine Kinder beschäftigt haben.
Wenn dieselben sowohl den Tod der Mutter abwarte-ten, wie die eben besprochene Heirath Siegfried Leopold's,um 1715 (August 22.) den für das Auseinandergehen derLinien unter ihnen grundlegenden Theilreceß auszurichten,so werden die immer noch ungeregelten Verhältnisse derdavon betroffenen Güter hieran Schuld tragen. Wie auchder älteste Sohn in der Zwischenzeit (1712) fortfuhr, diein der Ukermark liegende Herrschaft Golmitz e. g. zu arron-diren, so nahm er Theil an den zwar wenigen, aber in-structiven Verhandlungen, welche inzwischen mit Lübbersdorfvorfielen. — Mit vollem Titel „Land- und Quartalgerichts-rath" sich nennend, reichte er am 13. Januar 1713 dieMuthung über Lübbersdorf ein. Wenn seine sämmtlichenBrüder damals „abwesend" genannt werden, so traf dasinsbesondere Wohl auf Siegfried Leopold zu, der als mnth-maßliches Mitglied des damals noch nicht wieder restitnirtcn