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alse SJOCffal vnd VitkC böll ©vtjett, ihre lehen-guttere gleich meszig voneinandergesetzt vnd ge-lheilet, das in solcher theilung meinen freundlichen lie-ben vettern SJocfjim bOtt ©rtjCtt das landt Wustrow,ITtCftC bon das gut Gemlin vnd meinem
seligen vatem gteffau bOtt ©rtjemt Schorssinzugefallen, wie dann auch hernacher, do mein seligervater mit meinen freundlichen liehen vettern vmb dievbrigen vnd verpfändeten guttere, alse Helpte imlandt Stergardt, item denn Crammonischenhagen,das andeill zum Groszen Exen, vnd dann das andeillzu Scherpstortf vnd Lutkcn Teszin in drei theilgesetzt vnd dorumb gekabelt!, hatt Gott vnd das gluckgeben, das meinem freundlichen lieben vettern 3$0Cf)ttUbott der Crammonischhagen vnd das an-
deill zu Groszen Exen, meinem freundlichen liebenvettern Jtfickt bOtt das andeill zu Scherp-
storff vnnd Lutken Tessin, meinem seligen vaternStefan bon (ÜH'tjeU aber das obberurte gut Helpteim landt Stargardt zur theilung gefallen vnd zukommen,vormuge der doruber vffgerichteten vnd volnzogenen thei-lungszettell. Dieweill es aber mit dissem gut Helptedie gelegenheit hatt, das ich gteUail tjOJt ©ft|eilohne zweiuell daszelbe ohne sonderliche rechtferti-gung, so ich mit meinen andern vetterndenen bOU <©rt$CU alse gjaCOt» bon (©rtjen söh-nen im land Stergardt auffuhren musto, also baldenicht mechtig werden konte, alse hab ich mit obberurtenmeinem freundlichen lieben vettern 3J0C$ÜU bontf£U einen handell getroffen vnd mich mit ihme grund-lich verglichen vnd vertragen, nachuolgender gestaldt,das ich ihme, seinen erben, erbnehmen vnd allen seinennachkomlingen mein andeill im landt Stergardt vorgeregtesgut Helpte sampt allen pertinentien vnd zugehorungen,so meinem seligen vatern zugefallen vnd mir von meinemseligen vatern angeerbett, inmaszen es auch meine se-lige vetlern vnd SXH&VX die bOttUrk. Gesch. d. Geschl. v. Oertzon. II. B. 29