Haus Stargard.
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j4.XIl, I^XXXIll, XEIIIj, neben den Räthen anö bekanntenstargardischen Geschlechtern, namentlich Otto von Dewitz, Nicolansvon Hclpte, Lippvld Bere, Albrecht und Hermann von Warburg,Vickc Mnnt n. A. ; mehrere von diesen waren auch Burgmänncrauf der fürstlichen Burg bei Stargard, indem die von Ocrtzen,Warburg, Munt, Gudcnsweghc und Zarinn Burglchen zu Stargardbesaßen. Nicolans l von Ocrtzen erscheint während seines ganzenLebens immer unter den letzten in der Reihe der Ritter, gehörtealso ohne Zweifel zu den jüngcrn. Er wird in der siegreichenZeit Heinrichs des Löwen um das I. 1315 sich den Nittergürtelverdient haben; jedoch wird seiner in dieser Zeit in keiner Ur-kunde gedacht.
Zuerst erscheint NicolanS von Ocrtzen als Rath des FürstenHeinrich des Löwen in den letzten Jahren 1327 —1328, ja inden letzten Monaten seines Lebens in Verwaltungs-Angelegenhcitenwirksam sUX, I.XI1, tUXlllj; am 28. Dcc. 1328 sl.Xlllj tritter unter einer seltenen Form des Familiennamens: Nicolanö vonNnritz, auf svgl. S. 7); am 27. Junii 1328 war er beim Ab-schlüsse des wichtigen brudcrsdorfcr Friedens über die rügianischcnErbfolgcstreitigkeiten in dem Gefolge und Rathe des FürstenHeinrich jUXIj.
Es ist oben sS. 89) wahrscheinlich gemacht, daß des RittersNicolanS I. Mutter eine gcbvrnc Bcre aus der Grafschaft Gützkowwar. Am 19. März 1358 ccdirtcn die von Ocrtzen von derstargardischen Linie ihren Vettern (patrui«), den Brüdern Hcyneund Henning Bere, 39 Mark Hebungen auS dem Dorfe Santz,welche ihnen bis dahin zu Pfande gestanden hatten, und stelltendie Einlösung den Kindern der Ritter Heinrich Bere von Gützkow,Dietrich Bere von Vargaz und Henning Bcre von Müssow, allein der Nähe von Gützkow, frei sXEIIIj; vielleicht entsprang dieseForderung aus Rechten an dem mütterlichen Vermögen. DasGut Santz hatte früher den Bere gehört und war von diesen inder ersten Hälfte des 14. Jahrh, nach und nach an die StadtGreifswald veräußert. Es geht ans diesem, im I. 1358 wiederveräußerten Besitze hervor, daß die v. Ocrtzen in der ersten Hälftedes 14. Jahrh., wenn auch nur als Pfandträgcr, in Lehns-verhältniß zu den pommerschcn Herzogen standen. Daher kommt