Wappen.
17
von der falschen Voraussetzung ausgegangen, daß der NameOcrtzen von dem deutschen Worte Oehr herkomme und diesesWort: Ning bedeute, wie oben angeführt ist. Die ganzeSage ist also ohne Zweifel aus einer falschen Etymologie hervor-gegangen und daher zu verwerfen.
Dennoch läßt sich vielleicht eine Deutung finden. DerNing ist offenbar die Hauptsache in dem Wappen und daher istauch Gold als dritte Farbe in die Wappeufarbcn hineingekommen.In den ältesten Zeiten unserer Geschichte und noch in der zweitenHälfte des ist.Jahrhunderts geschah nun die Belchnuug dadurch,daß der Lehnsherr dein Vasallen einen goldenen Ning ansden Finger steckte, ihm den Eid der Treue abnahm und daraufden Fricdcuskuß gab svgl. Jahrb. des Vereins ze. VIll, S. 220).Es ist nun möglich, daß die Arme, welche den Ning halten,die alte Form der Bclehnung darstellen sollen, um so mehr,da der Schild mit Noth, der fürstlichen Farbe, bedeckt ist; viel-leicht war, als das Wappen verliehen ward, ein Ocrtzen dererste, welcher nach deutscher Weise belehnt ward, underhielt vielleicht zum Andenken an diese Handlung das Zeichen.Es scheinen daher auch nicht grade zwei Arme zur Haltung desRinges nothwendig zu sein, wenn auch die Familie, mit einereinzigen Ausnahme, stets zwei Arme im Wappen geführt hat.Ein Mathias von Ocrtzen von der stargardischen Linie auf Helpteführt im I. Ist 14 das auf T. Ill, Nr. 5 abgebildete, allerdings sehrleichtfertig gearbeitete Siegel mit Einem ringhaltenden Armeim Schilde; dies ist freilich das einzige Beispiel, aber doch hin-reichend, um zu erklären, daß im Wappen nicht die beiden Arme,sondern die Darreichung des NingeS die Hauptsache ist.
Aus dem Namen und dem Wappen des Geschlechts möchtesich also die älteste Geschichte desselben in der Weise heraus-lesen lassen, daß der Stammvater als Landmann zuerstdie Belchnuug nach deutscher Weise empfangen habe, undnicht grade wegen Auszeichnung in einer Schlacht. Jedoch kanndiese Ansicht auch nur für eine individuelle Meinung gelten.
Die Wappen der Grafen von Ocrtzen, welche natür-lich den Familicnschild als Hauptschild beibehalten haben, werdenunten in dem Abschnitt über Standescrhöhungcn beschrieben werden.
Nrk. Gesch. d. Gcschl. von Oertzcn. I. 2