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[Hauptw.] (1815)
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V o r r e d e.

Ausser dem , im allerhöchsten Drulc-Privilegium angedeuteten amtlichen Ge-brauch, hier in einer vollständigen Ueber-sicht zu beurkunden, welche Geschlechterbis izt als adeliche des Reichs anzuerken-nen seyen, wird gegenwärtiges Adelsbuchauch dazu dienen, in statistischer Rük-sicht den Umfang und die mancherlev Ein-wanderungen des Eaierischen Adels dar-zustellen, und in historischer, die fürdie Eaierische Geschichte vielfach merk-