V
V o r r e d e.
Ausser dem , im allerhöchsten Drulc-Privilegium angedeuteten amtlichen Ge-brauch, hier in einer vollständigen Ueber-sicht zu beurkunden, welche Geschlechterbis izt als adeliche des Reichs anzuerken-nen seyen, wird gegenwärtiges Adelsbuchauch dazu dienen, in statistischer Rük-sicht den Umfang und die mancherlev Ein-wanderungen des Eaierischen Adels dar-zustellen, und in historischer, die fürdie Eaierische Geschichte vielfach merk-