Gleich darauf ging der merkwürdige Handelsvertragvor sich, durch welchen K. Günther von Schwarzbargdem K. Karl von Mäkren die Reichskrone für eine SummeGeldes abtrat. Der Letztere, voll des Wunsches, zu un-gestörtem Besitze der Herrscherfveuden einmal zu gelangen,verglich sich nun auch mit Heinrich von Virneburg, bestä-tigte ihm alle Gerechtsame und Gefreitheiten seines Erz-stiftes, und verhieß künftig die strengste Unpaiteisamkcitzwischen ihm und seinem Gegner, Gcrlach von Nassau.Dies stand in schreiendem Widerspruch zu seinem bisheri-gen Benehmen, so wie zu der feierlichen, an Gerlach vorPabst und Kardinälen gethanen, vor Fürsten und Stän-den widerholt bekräftigten Zusage des eifrigsten Schutzesund Beistandes. Die Stadt Mainz ließ nun den König,welcher nach Günthers rätbsclhast-schnellem Tode erst alssolcher von den Meisten betrachtet worden ist, ungestörtein.
Zu den Plagen eines Bürgerkrieges, welcher längereZeit hindurch, in Folge dieser zweispältigen Königswah-len, das teutsche Land schwer heimgesucht, hatte der Pabstnoch eine neue moralische beigefügt, nämlich ein Inter-dikt für den Ungehorsam der Mehrzahl der Nation undihrer Fürsten gegen die Befehle und Anordnungen des hei-ligen Stuhles in ihren politischen Angelegenheiten.
Das »Insigns z?atisnt!B sxsinzzlurn clsclinrus« fand jedochnicht überall gleiche Anwendung, denn es fanden sich ganzeGegenden, wo Priester und Laien sich weder um Bedeu-tung, noch Vollzug des Fluchmandates kümmerten. Alsnun der heilige Vater, versöhnt durch das zunehmendeGlück seines Schützlinges Karl, Gcrlach von Nassau, sowie dem Erzbischofe Valduin von Trier die Vollmacht gab,Wvrms vom Interdikte loszusprechen, weigerte man sichder Absolution, welche in ungeziemenden und die Natio-