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lctztgedachten Sohne Recht allzuhart anstießen. Die Sce-nen des blutvcrwandten Hauses Thüringen spielten sichauch hier, und Familieufehden entzweieten Vater undSohne, und parteitreu das Land. Der junge Heinrichward später zur Mitregiernng gezogen; aber die Eintrachtwahrete nur kurz; der alte Zwist ging in offenbaren Kampfüber.
Der alte Fürst rief den Schiedsspruch K. Adolfs an,und dieser entschied für eine Theilung zwischen den Kin-dern erster und zweiter Ehe. Heinrich dem Jüngern wardOberhessen zugedacht und sämmtliche Städte und Schlösserdarin wurden für Gesammtgut der Kinder erster Ehe, aufden Fall des Hinscheides von Heinrich ll., sein vollbürti-ger Bruder Otto als unmittelbarer Erbe erklärt. Nieder-lassen sollte in gleicher Eigenschaft den Kindern zweiterEhe verbleiben und Heinrich der jüngere auf die neue»Erwerbungen, welche ein Hanptelement des Streites ge-bildet, zu Gunsten der Letztern verzichten.
Über diese Theilung jedoch, als zu parteiisch und zuungleich, erhob der junge Landgraf bittere Klage undverstärkte sich, in der Absicht gewaltsamen Erwerbs einesMchrern durch Bündnisse mit mächtigen Dynasten, worun-ter auch der Erzbischof von Mainz sich befand. Nach sei-nem baldigen Tode erbte und verfolgte der Bruder Ottoseine Ansprüche. »Otto« — so erzählt der neueste undvorzüglichste Geschichtschreiber von Hessen — «der sich,nach den Chronisten, gegen den Willen seines Vaters miteiner Gräfin Adelheid von Ravensberg vermählt hatte,mochte überhaupt jeder Theilung von Stamm- und Lehn-gütern entgegen seyn, welche im Laufe der Zeit so leichtTrennungen verursachen und die Eingriffe der Lehnsherrenherbeiführen. Auch war demselben keine freie Wahl mehr