Otto l. war demnach einer der nächsten Sippen derMolsberge, und unstreitig müßte er als ein und derselbemit jenem Otto gelten, welcher, auf die Klage des Ab-tes von St. Marimin, dieser letzter», als seine Agnaten,sich annahm, denn der Prälat selbst leitet mit klaren Wor-ten sämmtliche Personen, gegen die er auftritt, von ei-nem Geschlechte her. Allein es streitet gegen solche An-nahme der chronologische Umstand, daß Otto von Geldernum das Jahr 1184 unmöglich mehr gelebt haben konnte,aus dem einfachen Grunde, weil schon längere Zeit vor-her bereits seine Nachfolger in der Grafschaft urkundlichauftreten; somit sein früher erfolgter Tod vorauszusetzenist. Überdies scheint auch die Verbindung Gerlachs undOttos in der Mariminer Urkunde im Gegensatz zu derübrigen Agnatschaft der Molsberg'schen Dynasten, zwi-schen beiden erwähnten Herren ein engeres Verhältniß an-zudeuten, somit Otto von Geldern um so mehr auszu-schließen, als Gerlach in gedachter Urkunde den erstenPlatz einnimmt und jenem Grafen ein älterer Bruderwohl nicht leicht zur Seite gesetzt werden kann.
Es tritt somit die Nothwendigkeit ein, zu einer andernLinie zurück zu gehen und die von der Urkunde gnanntenGerlach und Otto in derselben aufzusuchen; diese Nothwen-digkeit ist um so dringender, als es sehr unwahrscheinlichwird, daß die Geldrer sich unmittelbar in den mehr cnu-gedcutcten Streit gemengt und der Molsberge sich kraftigangenommen haben sollten, von denen allzu weite Ent-fernung sie getrennt hielt.
Bereits früher ist eines Grafen Gerlachs, Bruders vonOtto, dem Gemahl der aeldrischen Adelheid, gedacht wor-den, welcher wenigstens einen großen Theil der als Mit-glied der salisch-eberhardin'schen oder lahngau'schcn Linieihm zukommenden Länder besaß. Beide Gerlache können