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1 (1831)
Entstehung
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pfalzgräflichen Urkunden, welche allein als in Beziehun-gen mit St. Marimin angenommen werden können, einGraf Otto, und auch sonst in keinem andern Hause, vor,mit Ausnahme Ottos von Hammerstein (Sohnes von He-ribert), dessen allzu große Tugend jedoch keine Vermitt-lung von obiger Art zuläßt, der bei des Vaters Lebenweder den Grafcntitel führen, noch in Reichsgeschäfte sicheinmischen konnte, und der überdies nirgendwo auch nurin dem geringsten Verhältniß zu St. Marimin erscheint.Es kann daher nicht leicht einer andern Ansicht Raumverstattet werden, als daß hier derselbe Otto gemeint sey,in dessen Lande die Güter St. Marimins im Brechthallagen und welchem die Kastvogtei darüber zustand. Undso wird unschwer Otto als Sohn Eberhards, Grafen imLahngau, behauptet werden mögen. Einen andern Beweisborgt Kremer jetzt auch von Tcrtor ab, welcher übri-gens in der Regel ihm so wenig, als uns für die altereGeschichte von Nassau als Gewährsmann gilt. Tertorgibt nämlich die Versicherung, daß er eine alte Urkundedes Grafen Otto gelesen, welcher im Jahre 972 gestorbenseyn soll. In derselben wird er Herr zu Lopern, Lauern-burg und Sonnenberg genannt. Ein absichtlicher Betrugist hier um so weniger anzunehmen, als Tertor mehr durchMangel an Kritik, als an Ehrlichkeit sich berüchtigt ge-macht hat und la Pise das Vorhandenseyn jener Urkundebestätigt. Auch Reinhard spricht für dasselbe sich aus.Ob nun aber gleichwohl die Einschaltnng jener Titel Ver-dacht erregt, und ihre Richtigkeit aus rechtshistorischenGründen (I bestritten werden muß, somit auch gegen die

(y Bereits nannten sich um diese Zeit die Herren allmahlig vonihren Schlössern; aber man trifft kein Beispiel, daß sie esvon mehrern zugleich gethan.