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2 (1832)
Entstehung
Seite
326
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dich'r nützlichen Gesetze und Verordnungen näher befassen,wenn nicht der Raum uns Kürze gebore und jene Materienmehr zur Geschichte des Landes, als des Hauses gehörten ^).

Nach Arnoldi cuthielt die erste eine Eintheilung des Centsin drei Gerichte, zu Bcilstcin, Mcngcrskirchcn undNenteroth. Alle drei waren dem Obcrhof oder demLandgericht zu Bcilstcin untergeordnet, also, daß dieBcrnsungcn von ihnen an den Obcrhof gingen.

Die Heurath Heinrichs IK. mit einer Dame aus demHanse der Sayn war für beide Familien von hoher Wichtig-keit gewesen; denn da Eva ihrem Gemahl unter anderem auchdie sämmtlichen Leibeigenen, welche die Grafen auf dem We-stcrwalde bisher besessen, als Hcurathgut zugebracht, so wurdedadurch ein Hauptgegensiand älterer und neuerer Reibungenund Zwiste beseitigt. Nicht weniger als 21 Kinder hatte sieHeinrich geboren, von denen jedoch blos die sechs hier folgen-den bekannt sind:

1) Johann, Nachfolger in dem Erblandc.

2) Eva, mit dem Grafen Nikolaus von Tcckclnburgvermahlt.

I) Gerhard, mit dunkeln Lcbcnsverhältnisscn.

st) Bernhard, welcher spater abgehandelt werden wird.

5) Reinhard, ebenfalls ohne besondere Momente.

k) Ludwig, Stiftsherr in Fulda'-H.

*) Man vergleiche darüber die Nassau'schen Constitutionen,eine in vielfacher Beziehung wichtige und lehrreiche Samm-lung.

**) Von Gerhard, Reinhard, und Ludwig fycsdet

k'iMI.): Duo« Iinziei'atoriil stiigie, >>i'ueter uliani liovilitatein,^u.ic leegnentissirni» Min revus <Iiv!ni«, ü^ieto zaeculn

Nsierulz.itue tZei/aeni» fdeeaestuin) et /.ncsttcii»! di-i^sovi» clninnLoiniteü, «ut> tinviln et cliscintitiu 8t. tleneclivti, I'iclete pinsle»

,i! eäueavit. Ludwigs Beredsamkeit und sanfte Sitten wer-