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stell und ihr Sohn Licnhard gaben, nm Geld gewonnen, ihreZustimmung und damit hing ein Schleier rechtlicher Formüber der Verhandlung. Allein Gras Johann von Katzcnclln-bogcn war vom Gegentheile selbst so tief durchdrungen, daßer, als die von Dillenburg wegen des Hadamar'schcn Land-theiles ihn in Anspruch nahmen, zu einem Vergleiche sich be-quemte. Die Grafen von Nassau-Saarbrücken, von Spon-heim, Jscnbnrg, und Büdingcn und der Vizthnm im Rhein-gau, Knno von Scharfcnsicin, hatten dabei vermittelt. Durchden neuen Vertrag ward von Hadamar, Dricdorf und Emsein Drittel an Nassau abgetreten, Johann zu Katzcnellnbo-gcn und sein Sohn Philipp, bleiben während der Dauerihres Lebens im ungestörten Besitze der übrigen zwei Drit-thcilc; nach ihrem Tode steht es Johann von Nassau oderdessen Erben frei, um 6000 Gulden sie wieder zu lösen. WennAnna, Johanns Gattin, ihren Ehchcrrn und ihren Sohn über-lebt, so wird die Wiedcrlösnng bis nach ihrem Absterben oderbis zur zweiten Vermählung ausgesetzt. Die Schulden, welchevon Ruprechts Tagen her auf Hadamar lasten, werden vonbeiden Theilen vcrhältnißmäßig getilgt. Alle Urkunden, welcheans diesen Landcöthcil Bezug haben, sollen unter gemeinschaft-licher Aufsicht, als gemeinschaftliches Eigenthum, aufbewahrtbleiben
Dem Hauptvcrglcichc fügte man noch vier ergänzendeAbreden bei, durch welche die Lchcnvcrhältnisse zu Trier, Kölnund Hessen geregelt. Bestimmungen über künftige Streitig-keiten zu Hadamar oder Driedvrf entworfen, die Privilegienund Rechtsamc der Vasallen und Unterthanen bestätigt undBurgfrieden für Hadamar und Driedorf errichtet wurden.
Obgleich nun alles in's Reine gebracht und jeder Grundzu neuen Zwistigkcitcn sorgfältig gehoben schien, so haderteman dennoch bald darauf von Neuem, da wahrscheinlich Hcs-
') v. <1. ler. II. nach Maria Himmelfahrt 1405-