zwei Sohne desselben, beschrieben worden. Das VesitzthumOtto's I. bestand in Folge dieses berühmten Aktes aus fol-genden Gcbietsstücken:
1) Aus Hcrborn und Dilkcnburg, oder dernachmaligen Hcrbermark, den Gerichten Dillenbnrg, Hciger,Edersbach nnd Dringcnstcin, nebst dem Kirchspiel Drindorf;2) aus der Stadt Siegen nebst Zugehvrdcn (dem großen,Theil des spätern Fürstenthnms dieses Namens); 5) aus derHerrschaft Westcrwa ld, (dem Icntcn Marienbnrg, Ncu-kirch und Emmcrichenhain); ä) dem Kalenbcrgcr Zcnt,(den spätern Kirchspielen Bcilsiein, Nendroth und Nicdcrshau-scn); S) dem Amte Lvhnbcrg; 0) dem Kirchspiel M c n-gcrskirchcn; 7) der Herrschaft Ellar (gemeinsam mitDietz); 8) der Mark Hadamar'H; 9) der Ester an undder Vogtci Issclbach , nebst dem Dorfe Obcrnhofgemeinschaftlich mit der Walram'schcn Linie und den Grafenvon Dietz); 10) der Vogtci Ems (später gcmcinschaftlist)mit Darmsiadt); 11) dem Amte Nassau und der Graf-schaft auf dem Ein er ich oder dem s. g. Vi er Herr eng c-
graphen, bei manchen sonstigen Verdiensten, läßt einem spaternKollegen noch immer Gelegenheit genug, das Seinige zu lei-sten und aus der Materialicnsammlung bestimmtere Bilder undGestalten von Personen nnd Ereignissen, zu formen.
Mit der ersten niederländischen Periode des Geschlechtseröffnet sich bereits dem Versasser dieses Werkes ein weiterRaum zu Sammlung und selbständiger Verarbeitung von Quel-len über Thatsachen, welche Arnoldi entweder nur kurz ange-deutet oder gar nicht berührt hat, da er mehr dem Urkundli-chen und dem Ländererwerb, als dem Reingeschiehlichen seineAufmerksamkeit schenkte.
D. h., nur ein kleiner Theil des spätern Amtes; der größeregehörte zur Grasschaft Diel,.
»ch Beide bildeten die nachmalige Grafschaft Hvlzappel und kamenin späterer Zeit a» Anhalt-Bernburg.