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aber auch sehr viel gegen ihre äußere Glaubwürdigkeit cin-weudeu. Hcllwich führt kciucu Gewährsmann für dieselbe an,und die Quellen, aus denen er, vermöge seiner Vorrede, ge-schöpft, wissen außer den Kommentaren Pius II. nichts da-von, deren Herausgeber und eigentlicher Verfasser JohannesGobcllinus, ein Vikarius aus Bonn, ist. Dieser, eine Krea-tur des Erzbischofs von Siena, Franz Piccolomini, aus wel-chem Hause Pius entsprossen war, kam durch dessen Empfeh-lung als Gchcimschrcibcr in die Dienste des Pabstcs. Erwar ein gefälliger Schreiber für den Pabst und sein Geschlecht;denn der große Schritt wider Diethcrn mußte durch jedenAnstrich gerechtfertigt werden. Warum wissen doch alle, teut-schen Geschichtsschrcibcr von dieser Nachricht nichts, die PiusII. und Gobelliu so eigentlich in Rom erfuhren, aus welchemHcllwich dieselbe wörtlich ausgeschrieben hat? Weder ist dieSache Dicthers untersucht, noch er selbst gehört worden. DerBeweis über dergleichen Bestechungen ist sehr schwer zu ma-chen, denn sie geschehen ohne Zeugen und die Ehre legt beidenTheilen ein glcichstrcngcs Stillschweigen auf; man hat auchDiethcrn keinen gemacht; um so unbegreiflicher ist es, wiedas Oberhaupt der Christenheit solche schwere Beschuldigungen,zur Kränkung der Ehre eines ohnehin gekränkten Mannes,ohne alle Gcrichtsform in die Welt (hinaus) hat sagen mö-gen! Vielmehr Glauben verdient also der Churfürst (Diethcr)selbst, der diese Beschuldigung in seiner Schutzschrift öffentlichund staudhaft gcläuguet hat."
Allerdings war die Wahl des Grafen von Jscuburg mit-telst eines Kompromisses durchgegangen, allein auf ganz an-dere Weise, als die Anhänger des Pabstes und der Nassau'-schcu Parthci erzählten. Nach dem Akte und dessen Vcrkün-dung sendete Diethcr nach Wien und Rom, um von dem Kai-ser die Rcichslchcn, von dem Pabstc aber das Pallium zuerhalten. Ersterer räumte die Frist eines Jahres ein; Letzterer