Druckschrift 
3 (1833)
Entstehung
Seite
327
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Vater, Wilhelm dem Reichen, errichtet ^); mit wenigenAenderungen und Zusätzen bestätigte er den obigen. Es be-traf hauptsächlich die Geldsummen, so an die Dillcnburgcr-Linic als Entschädigungen bezahlt werden mußten, die Aus-stattung der beiden Schwestern, Juliane und Magdalene,und die Verzichrlcistung auf Mit-Nachfolgc in die Katzencllcn-bogen'schen Erbe. Dieser Artikel hielt cincsthcils den Verkür-zungen, welche die Dillcnburgcr-Linie durch Wilhelm von Ora-lsten erlitt, das Gleichgewicht, aber andcrnthcils zerstörte esder Punkt wegen Bestimmung der gegenseitigen Erbfolge imBrcda'sehen und Dillenburg'sehen wieder; denn während nachdemselben Prinz Wilhelm bei Absterben der Linie letzteres alsAlleinerbe erhalten sollte und die Tochter bloß mit Geld ab-zufertigen hatte, folgten auch die Tochter im Hanse Nassau-Oranicn, und der Dillenburgischc Mannsstamm mußte miteiner Abft'ndsummc von S0,000 Philipps-Gnldcn sich zufriedenstellen. Da die künftige Stellung des Prinzen von Oranienund die Vermählung mit einem Fräulein aus dem HauseEgmond-Buren, stärkeren Aufwand nöthig machte, um denGlanz des Hauses zu behaupten, so wurde mehr dieser letztere,als das strenge Recht der übrigen Glieder im Auge behalten.

Eine abermalige Aenderung in den Hausvcnrägen bewirkteder Erbvcrgleich mit Hessen über Katzenellenbogen, wiewohl erden verkürzten Dillenburgcrn im Ganzen wenig Gewinn ver-schaffte.

Was durch die Niederländischen Verhältnisse für Dillen-burg eingebüßt worden, errang Wilhelm anderseits durch denAnfall von Nassan-Beilstein wieder, über welches mehr alszwei Jahrhundertc hindurch ein jüngerer Zweig der OttonischenLinie geherrscht hatte. Die beiden letzten Grafen, Johann (Hl.)und Bernhard, hatten es zwar nicht nöthig, ihrem Agnatendas Erbrecht durch irgend eine besondere Verfügung zu besta-

ch ll.u. iz. November 155s.